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Selbsthilfe und Selbstschutz - die wichtigste Komponente des Zivil- und Katastrophenschutzes

“Auch im Zivilschutz gilt, dass das gesamte Schutz- und Hilfeleistungssystem nur so stark ist wie das schwächste Glied in der Hilfeleistungskette. Aus diesem Grund darf nicht nur das professionelle Hilfeleistungssystem der staatlichen bzw. kommunalen Ebenen und der freiwillig mitwirkenden Organisationen gut ausgebaut sein. Selbstschutz und Selbsthilfe sind die elementarsten Maßnahmen in Notsituationen, ohne die kein vernünftiges Gefahrenabwehrmanagement wirkungsvoll funktionieren kann.” (Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, 2010 (S. 59) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))

Wie du im Vorgängerpost (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) lesen konntest, ergänzen behördliche Maßnahmen des Zivilschutzes - und Katastrophenschutzes - die Selbsthilfe der Bevölkerung. Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) erwartet also von jedem Bürger, jeder Bürgerin, jedem Unternehmen, jeder Betreiberin z.B. Kritischer Infrastruktur, dass sie die Zeit überbrücken können, in der Einsatzkräfte nicht zur Verfügung stehen. Das können ein paar Minuten sein, ein paar Stunden, Tage und im schlimmsten Fall auch Wochen. Es kommt halt auf die Katastrophe an.

Resilienz der Gesellschaft im Sinne der Resilienzstrategie der Bundesregierung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) meint daher vor allem auch Selbsthilfe- und Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung. Leider wiederholt sie im Wesentlichen die Strategien zur Steigerung der Selbsthilfe- und Selbstschutzfähigkeit aus dem 2010er Dokument. Das hat auch einen guten Grund.

Im Jahr 2010 wurde festgestellt:

“In engem Zusammenhang mit den Warn- und Informationsdefiziten steht das gravierende Folgeproblem, dass eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung weder theoretisch noch praktisch über ausreichendes Wissen und Erfahrungen im Selbstschutz und der Selbsthilfe sowie in der (medizinischen) Ersten Hilfe verfügt. Grundsätzlich vertraut die Öffentlichkeit zunächst auf ein reibungsloses Gefahrenmanagement des Staates, ohne zu berücksichtigen, dass dieses bei außergewöhnlichen Gefahren- und Schadenlagen ggf. nicht in vollem Umfang und sofort zur Hilfeleistung für jeden einzelnen Bürger zur Verfügung stehen kann. Bei Ereignissen wie Erdbeben, Epidemien oder aber so schwerwiegenden Terroranschlägen wie in New York 2001 muss immer damit gerechnet werden, dass Teile des professionellen Hilfeleistungspotenzials durch unglückliche Umstände oder aber bewusstes Handeln ausgeschaltet und nicht einsatzfähig sind. Dann kommt es umso mehr auf die Fähigkeiten der Bürger an, sich und andere Menschen im unmittelbaren Umfeld zunächst selbst zu schützen und Hilfeleistungen durchzuführen.” (Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, 2010 (S. 40) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))

Zwar sind die Warn- und Informationsdefizite seit 2010 etwas zurückgegangen (dazu in einem Folgepost), doch kommen die Informationen nach meinem Dafürhalten nur unzureichend bei der Bevölkerung an. Das Problem einer weit verbreiteten Fehleinschätzung der Hilfeverfügbarkeit besteht weiterhin. Und zeigt sich - meines Erachtens - in inakzeptablen Verhaltensweisen wie dem Sandsäckeentwenden und Angreifen von Einsatzkräften (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Erwartungen und Rechts- sowie Tatsachenlage klaffen weit auseinander. Diese Informations- und Kommunikationslücke hat das Potential, Hilfeleistungen und Gefahrenabwehr zu erschweren, ggf. zu verhindern und zunichte zu machen. Das dürften wir auch aktuell beobachten im Zusammenhang mit den erneut steigenden COVID-19-Erkrankungen.

Eine bessere Kommunikation von Informationen rund um Katastrophen und Verantwortlichkeiten tut also Not. Vielleicht kann Vollkatastrophe ein Link zwischen den informierenden Institutionen und der Bevölkerung sein. Und hier und da wichtige Informationen ergänzen.

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