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Über den Populismus der CSU, Funk, Günther Jauch und Bundeskolumnisten-Spiele

Liebe Übonnentin, lieber Übonnent,

Stefan Müller, der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, ist erstaunlich schwer zu erreichen. Auf eine E-Mail-Anfrage an seine Pressestelle am Montag kommt keine Antwort, auf eine Nachfrage am Dienstag auch nicht. Diverse Anrufe am Mittwoch unter verschiedenen Büro- und Pressesprecher-Nummern führen ins Nichts; einmal kann ich immerhin eine Nachricht auf einer Mailbox hinterlassen.

Dabei hatte ich doch nur ein paar, wie ich fand, naheliegende Nachfragen zu seiner Forderung, den öffentlich-rechtlichen Jugendkanal Funk einzustellen. Die hatte er am vergangenen Sonntag über die „Bild“-Zeitung öffentlich gemacht. „Die sich ständig wiederholenden Entgleisungen des ARD/ZDF-Angebots ‚funk‘ müssen endlich Konsequenzen nach sich ziehen“, hatte er gesagt (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). „Da keine Besserung der journalistischen Standards in Sicht ist, muss ‚funk‘ eingestellt werden! Formate für linke politische Agitation dürfen nicht von Zwangsgebühren finanziert werden. Wenn ARD und ZDF hier nicht selbst handeln, muss ein neuer Medienstaatsvertrag das regeln.“

Auslöser war eine Instagram-Story des Funk-Formats „Die da oben“, in dem es hieß (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre): „Björn Höcke, Alice Weidel, Friedrich Merz und Markus Söder haben was gemeinsam: Sie sind rechts“. Sie warb für ein Video (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), das die sehr unterschiedlichen Formen irgendwie „rechter“ Politik diskutierte.

Der Insta-Post löste größte Empörung aus. Die ARD bat mehrmals um Entschuldigung.

Aber CSU-Mann Stefan Müller will Funk deshalb jetzt komplett einstellen, und dazu hatte ich ihm fünf Fragen geschickt:

1. Welche konkreten Schritte wird Herr Müller ergreifen, um eine Änderung des Medienstaatsvertrags in die Wege zu leiten?

2. Welche konkreten Änderungen im Medienstaatsvertrag möchte Herr Müller vornehmen?

3. Bislang ist darin in §33 ein gemeinsames öffentlich-rechtliches Jugendangebot vorgesehen: "Das Jugendangebot soll inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen und dadurch einen besonderen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 26 leisten." Will Herr Müller das streichen?

4. Wenn die Programmgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt werden, gibt es dagegen das Mittel einer Programmbeschwerde. Hat Herr Müller eine solche Programmbeschwerde gegen "Funk" eingereicht?

5. Inwiefern ist es mit dem Prinzip der Staatsferne zu vereinbaren, dass Politiker mit der Einstellung eines ganzen Programms drohen, weil sie mit bestimmten einzelnen Inhalten nicht einverstanden sind?

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