Von Lastersteinen und Schnellgalgen – wie Bäcker im Mittelalter bestraft wurden
Dass im Mittelalter teils raue Sitten herrschten, ist nicht erst seit einschlägigen Romanen und Filmen bekannt. Auch im Bäckereiwesen wurden Vergehen alles andere als milde bestraft. Diese im Mittelalter geprägten Strafen zogen sich bis ins 16. und 17. Jahrhundert hinein.
Jede Stadt hatte ihre eigene Rechtsordnung. Der heutige föderale Flickenteppich ist nichts dagegen. Für Bäckereien galten strenge Vorschriften über die Einhaltung bestimmter Brotgewichte, über die Krustenstärke und -farbe oder über Rohstoffe, die keinesfalls im Brot enthalten sein durften.
Je nach Vergehen und Bäckerei-Standort wurden die Bäcker mit drakonischen Strafen belegt. Ein häufig genanntes Beispiel in Abhandlungen über die Geschichte des Bäckerhandwerks ist die sogenannte „Bäckertaufe“. Dabei wurde der Bäcker, eingesperrt in einem am Galgen hängenden Käfig, zur Belustigung der Bevölkerung und zur Abschreckung der Kollegen unter Wasser getaucht.
Doch die Ideenvielfalt der Rechtsorgane ging weit über diese Art der Bestrafung hinaus. Ich habe mich in ein Buch von Herrmann Alexander Berlepsch aus dem Jahr 1850 vertieft, der sich darin mit dem Bäckerhandwerk des Mittelalters auseinandersetzt.
Die typischen Vergehen und die daraus folgenden Strafen für Bäcker im Mittelalter fasse ich auf dieser Grundlage zusammen. Ein spannender Einblick in eine uns heute fremde Justizkultur.
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