Skip to main content

Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen drüfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden

https://www.youtube.com/watch?v=AyMoARTcNZ0&feature=emb_title (Opens in a new window)

Am 27.06.2020 reichten neun Menschen, unteranderem ich, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Im Falle von begrenzten Intensivbetten müssen Ärzt*innen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Wer wird behandelt, wer nicht? Die Sorge, dass Menschen mit Behinderung auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert werden ist groß.

Weiterlesen. (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Raul Krauthausen and start the conversation.
Become a member