Skip to main content

Briefporto als Auslage bei Mahnung oder Vollstreckungsankündigung?

Kürzlich tauchte die Frage auf, ob die Vollstreckungsbehörde bei einer Mahnung oder einer Vollstreckungsankündigung für eine öffentlich-rechtliche Forderung das für die Aufgabe zur Post anfallende Briefporto ansetzen dürfe. Wie verhält es sich damit?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member