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Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO

Immer wieder erscheinen Schuldner bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger und wollen, dass eine “Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (Opens in a new window)” ausgefüllt wird. Dabei geht es ihnen um dieses Formular (Opens in a new window). Welche Bedeutung hat dieses Formular und sind Vollstreckungsbehörde bzw. Gläubiger tatsächlich dazu berufen, es auszufüllen?

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