Skip to main content

Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen Strom- und Gasanbieter

Schuldner haben in der  Regel einen Strom- und teilweise auch eine Gaslieferanten. Sie leisten  dafür regelmäßig Vorauszahlungen und haben, nachdem der  Abrechnungszeitraum abgelaufen ist, einen Anspruch auf Auszahlung eines  etwaigen Guthabens. Dieser Zahlungsanspruch des Schuldners ist pfändbar.  Doch woher nimmt der Gläubiger den richtigen Drittschuldner und wie  könnte die Pfändung formuliert werden?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member