Was ist Cybergrooming?
Du interessierst Dich für Dich selbst und Deine Beziehungen. Deshalb liest Du diesen Artikel bei »Aufklärung tut Not«. Den Tätern macht es die Gesellschaft leicht.
Hallo, bei Aufklärung tut Not und zu einem weiteren Artikel,
»Was ist Cybergrooming?«, habe ich mich bis vor kurzem gefragt. Denn diese andauernde Einführung englischer Begriffe in den deutschen Sprachgebrauch kann schon mal überfordern. Da heute ein Besorgnis erregender Bericht bei der Tagesschau zum Thema Cybergrooming erschienen ist, wird es Zeit, dass ich einen Artikel dazu veröffentliche.
In diesem Artikel erfahrt ihr, was Cybergrooming meint. Außerdem kläre ich darüber auf, warum zunehmend Minderjährige zu Tätern werden und mich dies keinesfalls überrascht.
Was ist Cybergrooming? Es bedeutet, dass Erwachsene Kontakt zu Minderjährigen anbahnen
Bei »Schau hin (Opens in a new window)« gibt es eine Erklärung, was Cybergrooming ist.
Dort heißt es:
https://www.schau-hin.info/cybergrooming (Opens in a new window)Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen
Im Weiteren präzisiert Schau hin und stellt fest, dass von Cybergrooming die Rede ist, wenn Erwachsene minderjährige Kinder und Jugendliche im Internet kontaktieren, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Dabei handelt es sich, und das ist wenig überraschend, um eine Straftat. Dies gilt auch, wenn die Täter nur annehmen, sie hätten es mit einem minderjährigen Kind oder Jugendlichen zu tun.
Täter nehmen den leichtesten Weg
Es ist keine Überraschung, dass Täter für sich das Internet entdeckt haben. Denn Kinder und Jugendliche sind heute ‘wie selbstverständlich’ im Internet und damit auf den unterschiedlichsten Plattformen unterwegs.
Tätern kommt entgegen, dass solche Plattformen die Erstellung eines sogenannten Fake-Profils nicht verhindern müssen. Erwachsene mit kriminellen Absichten können sich deshalb als Gleichaltrige tarnen und sich das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen erschleichen. Diese erkennen nicht, dass sie es mit einem Erwachsenen zu tun haben; besonders wenn sie aus persönlichen Gründen einen besonderen Bedarf nach Aufmerksamkeit haben.
Da es sich bei Schau hin um eine Plattform für Eltern handelt, ist es nicht verwunderlich, dass der verlinkte Artikel folgende Überschrift hat: Cybergrooming: Das können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen – SCHAU HIN!
Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder zu schützen
Eltern sind also wieder einmal gefordert. So heißt es bei der Märkischen Allgemeinen (Opens in a new window):
https://www.maz-online.de/Brandenburg/So-schuetzen-Sie-Ihr-Kind-vor-sexueller-Belaestigung-im-Internet (Opens in a new window)Ich halte Verbote für schwierig, dann nutzt das Kind die Programme einfach bei einem Freund und ist dann gar nicht auf die Risiken vorbereitet.
Bei diesem Zitat handelt es sich um die Aussage eines Cyberkriminologen. Es ist mehr als bemerkenswert, dass Verbote heute kein Mittel für Erziehungsberechtigte sein sollen oder dürfen. Die Folge ist, dass Eltern zunehmend hilflos gemacht werden.
Verbote sind ausgeschlossen
Warum kann ich als Mutter oder Vater meinem Sohn oder meiner Tochter den Zugang zum Internet nicht verwehren und damit den Zugang zu problematischen Plattformen? Weil diese dann zu Freunden gehen? Das können sie doch nur, weil andere Eltern nicht verbieten (können oder dürfen).
Es ist bezeichnend für den Umgang mit Kindern in der heutigen Gesellschaft. Kindheit als geschützter Raum?
Fehlanzeige!
Doch es kommt noch schlimmer. Auf die Frage, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche betroffen sind, antwortet der Cyberkriminologe:
https://www.maz-online.de/Brandenburg/So-schuetzen-Sie-Ihr-Kind-vor-sexueller-Belaestigung-im-Internet (Opens in a new window)Ein Beispiel: Ein Fünfjähriger spielt ein klassisches Online-Fußballspiel etwa auf einer Konsole. Über ein Headset wird das Kind von einem potenziellen Täter angesprochen. Sobald Kinder im digitalen Raum unterwegs sind, gehen Sie ein Risiko ein. Persönlich gehe ich davon aus, dass fast jedes Kind, mindestens einmal in seinem Leben mit einem Cyber-Groomer konfrontiert wird. Nicht immer bekommen die Kinder aber mit, was sich dahinter verbirgt.
Selbstverständlich fragt sich keiner, warum ein Fünfjähriger ein Online Spiel spielen darf. Das ist heute nicht nur normal, sondern entspricht ja den allgemeinen Forderungen, dass Kinder so früh wie möglich an die digitalen Medien herangeführt werden müssen.
Cybergrooming durch Minderjährige
Und es kommt noch besorgniserregender. Dazu gehe ich nun auf den aktuellen Artikel bei der Tagesschau Online ein.
Leider steht der erwähnte Artikel nicht mehr zur Verfügung.
Besorgniserregend ist allerdings nicht nur, dass Minderjährige zu Opfern werden. Nein! Im Artikel heißt es:
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/cybergrooming-107.html (Opens in a new window)Seit mehreren Jahren können wir feststellen, dass die Anzahl der minderjährigen Tatverdächtigen zum Beispiel bei Cybergrooming, aber auch bei Kinderpornografie und Jugendpornografie massiv angestiegen ist. Mittlerweile ist fast jeder zweite Tatverdächtige selbst Kind oder Jugendlicher.”
Ich musste diesen Satz zweimal lesen, um zu begreifen, was der Cyberkriminologe da tatsächlich sagt. Seit Jahren … Auf der einen Seite ist es aus meiner Sicht erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein Phänomen beschrieben wird, welches den ein oder anderen Schluss zulässt.
Da ist eine Entwicklung unter Minderjährigen zu beobachten; nämlich dass Minderjährige sich im Netz zunehmend strafbar verhalten. Hat das eventuell etwas damit zu tun, dass Kinder und Jugendliche nicht begreifen können, dass ihr Handeln, obwohl durch das Bedienen eines Smartphones oder Tablets in Gang gesetzt, eine Handlung im ‘richtigen’ Leben darstellt?
Anzahl der minderjährigen Täter steigt an
Inzwischen ist jeder 2. Tatverdächtige selbst Kind oder Jugendlicher? Das ist eine erschreckende Entwicklung, die mich allerdings kaum überrascht.
Denn es hat seinen Grund, warum Kinder und Jugendliche keinen Handyvertrag abschließen können und dazu ihre Eltern brauchen. Kinder sind nicht geschäftsfähig und für die Nutzung des Internets braucht es genau das. Geschäftstüchtig zu sein, bedeutet, auch (abstrakte) Konsequenzen abschätzen zu können. Es bedeutet auch, Inhalte im Internet angemessen verarbeiten zu können, ohne daraus zu schließen, diese zu verbreiten sei in Ordnung.
Doch genau diese spezielle Kompetenz fehlt Kindern; im übrigen auch jungen Heranwachsenden und sogar Erwachsenen in Teilen.
Überforderung von Kindern
Es ist Aufgabe der Erwachsenenwelt, Kinder auf der einen Seite angemessen zu begleiten und anderseits vor Einflüssen zu schützen, die nicht altersgemäß sind.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, wie man umgangssprachlich sagt.
Ist es altersgemäß, einem 6-Jährigen, einer 8-Jährigen oder einem 10-Jährigen ein Smartphone oder ein anderes Endgerät zur Verfügung zu stellen, welches Zugang zum Internet hat?
Nur weil die Mehrheit der Kinder genau das hat, nämlich Zugang zum Internet, ist die Antwort nicht Ja. Die Antwort muss lauten:
Nein!
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Cybergrooming ist eine Straftat
Cybergrooming ist eine Straftat. Doch viele der Täter oder Täterinnen sind nicht geschäftsfähig und somit auch nicht strafmündig.
Wenn Minderjährige zu Tätern werden, ist der Begriff Cybergrooming letztendlich unpassend. Denn dieser bezieht sich auf das straffällige Verhalten von Erwachsenen.
Die Fähigkeiten von Kindern werden heute zunehmend überschätzt und diese damit überfordert. Eine Folge ist, dass Kinder Erfahrungen machen (müssen), die nicht altersgemäß sind.