Die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach der Ahrtal-Katastrophe
Heute von 13 bis ca. 15 Uhr fand die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Koblenz statt, in der sie ihre kurz vorher veröffentlichte Entscheidung, das Verfahren u.a. gegen den ehemaligen Landrat Pföhler des Landkreises Ahrweiler einzustellen und somit nicht Anklage zu erheben, ausführlich begründete. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.
Obwohl das Ergebnis für Betroffene belastend ist, so ist es in meinen Augen doch juristisch sauber und richtig.
Der Knackpunkt in der Entscheidung, die letztendlich auch das Strafgericht treffen müsste, ist die bei Fahrlässigkeitsdelikten durch Unterlassen erforderliche “an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit” des Ausbleibens des Todes bzw. der Verletzung von Menschen, wäre pflichtgemäß gehandelt worden. Allein die Verletzung einer Pflicht kann eine Verurteilung durch ein Strafgericht hier nicht begründen.
Nach den Ausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Mannweiler zu den Geschehnissen ist für mich nicht erkennbar, dass eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit begründet werden könnte. Dass also Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätten bzw. nicht verletzt worden wären, wäre der Landrat seinen Pflichten nachgekommen. Daher war die Einstellungsentscheidung meiner Ansicht nach richtig.
Ich stimme Herrn Mannweiler ebenfalls in seinen Schlussworten zu: Wir sollten diesen Fall zum Anlass nehmen, den Katastrophenschutz (besser: Bevölkerungsschutz (Öffnet in neuem Fenster)) kritisch auf seine Schwächen hin zu überprüfen und diese zu beseitigen.
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