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Der Ri:Newsleisure

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Donnerstag heißt es auch heute wieder: It's Ri:Newsleisure Time!

Kleine, feine pieces of interest, aufbereitet für die Aufnahme nebenbei und die Wiedergabe bei jeder Gelegenheit.

Viel Freude bei Lesen!

News in a nutshell

1. Epic Fail? Oder ist der Monopolist immer der Gärtner?

In den U.S.A. hat der United States District Court for the Northern District of California erstinstanzlich in der kartellrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Videospielepublisher Epic (z.B. Fortnite) und Apple, hier als Inhaber des Apple App Store, entschieden (Öffnet in neuem Fenster). Im Zentrum des Streits steht der Vorwurf von Epic, dass Apples Vorgaben zur Nutzung des App Stores eine missbräuchliche Ausnutzung der Marktposition sei. Neun der zehn Anträge von Epic wies das Gericht jedoch ab, da es Apple in Bezug auf den App Store nicht als Monopolisten betrachtete. Schlachtentscheidend war insoweit u.a. die Abgrenzung des relevanten Marktes, weil die Bewertung der Marktposition Apples naturgemäß unterschiedlich ausfällt, je nachdem, ob man einen Markt für Videospiele (Apples Position), den Apple App Store als Markt für sich (Epics Position) oder den Markt für „digital mobile gaming transactions“ (Position des Gerichts) als den wettbewerblich erheblichen Markt identifiziert. Nach Ansicht des Gerichts ist Apple jedenfalls auf dem Markt für „digital mobile gaming transactions“ kein Monopolist.

Diese Bewertung dürfte nicht ohne Widerspruch bleiben, da App Stores von führenden Softwareanbietern in Kombination mit der jeweiligen Software (z.B. Apple App Store und iOS; Google Play Store und Google Android) schnell zu sog. walled gardens führen, aus denen die Nutzer:innen aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausbrechen. Laut dem jetzt verkündeten Urteil ist der Gärtner (Apple) nicht der Monopolist in seinem ummauerten Garten (App Store), da „Erfolg nicht verboten“ sei. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es bei einer korrekt durchgeführten Marktabgrenzung darum gehen muss, welchen tatsächlichen Wettbewerbskräften ein Unternehmen ausgesetzt ist und Wertungen, ob diese Marktposition „verdient“ oder „wünschenswert“ ist, den Blick verstellt. Ohne zeigen Gesetzesentwürfe wie beispielsweise beim Digital Services Act oder dem Digital Marktes Act, dass die Entwicklung weg geht von einer Betrachtung der Marktanteile hin zur Bedeutung von Plattformen anhand von Nutzerzahlen.

Ist die Entscheidung nun ein Epic Fail? Nicht völlig, denn immerhin konnte Epic erreichen, dass Apple Entwickler nicht daran hindern darf, App-Benutzer innerhalb von Apps mit anderen Verkaufspunkten als den Apple App Store zu verbinden, um Käufe abzuschließen. Ebenfalls muss es Entwicklern möglich sein, innerhalb einer App Informationen zu sammeln, z. B. E-Mail-Adressen, um Benutzer so über diese alternativen Verkaufspunkte zu informieren. Eine Rückkehr von Fortnite in den App Store wird es jedoch vorerst wohl nicht geben (Öffnet in neuem Fenster). Epic hat zudem angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

2. AI & Schutzrechtesystem: Braucht es eine Erweiterung um AI-spezifische Regelungen?

"Nein" ist jedenfalls das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung (Öffnet in neuem Fenster) der wissenschaftlichen und rechtlichen Bedeutung des Entwicklungsfortschritts auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz durch DeepMind Technologies Limited mit dem KI-System AlphaFold (Öffnet in neuem Fenster).

Im Jahr 1943, in der Zeit der Begründung der sog. Kybernetik, d.h. der Wissenschaft der Steuerung und Regelung von Maschinen in Analogie zu natürlichen Prozessen, veröffentlichten der Kybernetiker und Neurophysiologe McCulloch und der Logiker und Kognitionspsychologe Pitts ihre Arbeit über das erste mathematische Modell eines neuronalen Netzes (Öffnet in neuem Fenster). Sie zeigten, dass neurologische Prozesse mathematisch beschreibbar sind. Warum also soll nicht auch die dreidimensionale, funktionsbestimmende Form von Proteinen, die ebenfalls (natürlichen) Regeln folgt, berechnet werden können?

Jahrzehnte lang haben Forscher:innen die Strukturen von kleinsten Bestandteilen von Lebewesen in zeit- und kostenaufwändigen experimentellen Verfahren ermittelt. Auch die der Proteine. AlphaFold (Öffnet in neuem Fenster) scheint das nun zu ändern. Für eine Auswahl von Proteinen liegen bereits sog. Proteinstrukturvorhersagen (Öffnet in neuem Fenster) vor. Generiert binnen Minuten.

Welche Rechte können nun z.B. an AlphaFold als KI-System, an den mittels AlphaFold generierten Proteinstrukturvorhersagen, an den zugrundeliegenden und dargestellten Daten sowie den eingebundenen Datenbanken bestehen? Können hieran überhaupt Rechte und damit Restriktionen bestehen? Dagegen spricht, dass freie Inhalte, Fakten und Informationen notwendige Voraussetzung für eine freie Wissenschaft und Forschung sind. Informationsmonopole würden diese beeinträchtigen. 

3. AI & Law   

"Justice? I‘m sorry Dave. I‘m afraid I can‘t do that".  

Unter diesem Motto werden Aleksandr Tiulkanov und Juliette Lelieur im November in der vom Europarat und der Universität Straßburg organisierten AI & Law-Reihe der Frage nachgehen, inwieweit der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz möglich und sinnvoll wäre.  Ausgangspunkt für das Webinar ist die Überlegung, dass man juristische Argumentation nicht durch eine statistische Analyse ersetzen kann und daher bei der Formulierung politischer Vorhaben für den Einsatz von KI in der Rechtsprechung Vorsicht geboten ist.  

Nähere Infos zu den Webinaren der Serie AI & Law finden sich unter https://coe.int/en/web/artificial-intelligence/webinars… (Öffnet in neuem Fenster).   Stay tuned für konkrete Zugangsdaten und den genauen Termin. Wir empfehlen, Aleksandr Tiulkanov (Öffnet in neuem Fenster) auf LinkedIn zu folgen. 

TBT

Der Artikel "Ich spreche Recht, also bin ich" (Öffnet in neuem Fenster) in Ri 2019, 82 ff. (Öffnet in neuem Fenster) befasst sich tiefgreifend mit der Idee des "Robo Judge" und der (nicht nur philosophischen) Frage, ob ein solcher im Sinne der Rechtspflege ist.

Fast Forward

Blockchain und Lieferketten? Lieferketten und Blockchain? Wie geht das zusammen und überhaupt: Geht das?! Dies ist einer der demnächst anstehenden Artikel in der Ri-nova. In English, dear readers. We'll keep you posted!

Ein schönes Ende der Woche und noch schöneres Wochenende wünscht

Das Ri:Team