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Der Ri:Newsleisure

Liebe Leserinnen und Leser,

wir hoffen, Sie sind gesund ins neue Jahr gestartet. Um Ihnen das Warmlaufen in Tech- und Rechtsthemen etwas zu erleichtern, haben wir hiermit den ersten Newsleisure 2022 mit der Glückszahl 13 zusammengestellt.

Viel Freude beim Lesen!

Das Ri:Team

News in a nutshell

1.  Elektronischer Linksverkehr

Die Anwaltschaft feiert: Seit dem 1. Januar 2022 müssen sie das besondere elektronische Anwaltspostfach mit dem melodischen Namen "beA" für den Empfang von (Gerichts-)Post sowie für die Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht nutzen. Nur manche Gerichte sind noch nicht so into the new sh*t: Da wird telefonisch der soeben per beA übersandte Schriftsatz zusätzlich per Fax erbeten (Öffnet in neuem Fenster). Der (Papier-)Berg wandert also zum Propheten. Nur mancher Anwalt macht da nicht mit (Öffnet in neuem Fenster). Und irgendwo weint ein Datenschützer leise. (Öffnet in neuem Fenster)

Auch das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist - theoretisch - zum 1. Januar 2022 gestartet. Es soll ermöglichen, elektronische Dokumente mit der Justiz sicher und zuverlässig auszutauschen. Das Problem der eBOlution ist nur: Wie kommt man an das persönliche eBO ran? Kostenpflichtige Software (Öffnet in neuem Fenster) muss erst einmal beschafft werden, um das Postfach überhaupt einrichten zu können. Folgt man den Links auf der Info-Seite, bleibt man mit Fragezeichen zurück:

Governikus scheint noch nicht zu wissen, dass eBO am 1. Januar 2022 starten sollte (Öffnet in neuem Fenster):

FP Digital Business Solutions geht es ähnlich (Öffnet in neuem Fenster):

Procilon Group ist da deutlicher und sagt: ebO? Is noch nich! (Öffnet in neuem Fenster)

Und wer ist's wieder gewesen?

Die Justiz.

Aber seien wir doch ehrlich: Es war nicht zu erwarten, dass die Menschen auf das eBO wie auf das neue iPhone warten und tagelang vor dem Rechner kauern. Wichtig ist, dass das eBO funktioniert und sicher ist. Es sind schon genug Schnellschüsse (z.B. ID Wallet, LucaApp) gescheitert.

2. Bitcoin und ggf. der gesamte Kryptomarkt könnten zeitnah implodieren

Es ist nichts Neues, dass der Bitcoin wankelmütig ist. In der letzten Zeit ist sein "Wert" nicht unerheblich gefallen. Viele erklären das zu einen Grund, nachzukaufen. Mit "Buy the dip!" stacheln sie sich und andere in sozialen Netzwerken an. Doch die Lage ist derzeit gefährlich:

Der "Wert" des Bitcoin hat sehr viel mit dem sog. Stablecoin USDT (Tether) zu tun. (Öffnet in neuem Fenster) Ein Stablecoin soll nach seiner Idee nicht im Wert schwanken, sondern stets einem bestimmten Geldbetrag (hier 1 USDT = 1 US-Dollar) entsprechen, der vom Anbieter in Reserve vorgehalten wird. Soll.

Es wird vermutet, dass der gestiegene Bitcoin-Preis mit dem "Drucken" von immer mehr USDT (auch) zum Erwerb von Bitcoin zu tun hat, ohne dass eine entsprechende Reserve vorhanden ist. Dieser Stablecoin ist also mutmaßlich alles andere als stabil und durch echte US-Dollar "ge-backed". Vermutet werden unzählige giftige Papiere (Öffnet in neuem Fenster) im Tether-Tresor. Heiße Luft kurz vorm Entweichen, kann man sagen. Die Nadel setzen derzeit die Generalstaatsanwaltschaft New York und das Online-Magazin CoinDesk an. Sie begehren vor dem Obersten Gerichtshof des Staates New York Transparenz dahingehend, woraus genau die Tether-Reserven bestehen (Öffnet in neuem Fenster).

Exactly how Tether is backed, or if it’s truly backed at all, has always been a mystery. (Bloomberg (Öffnet in neuem Fenster))

Stellt sich heraus, dass Tethers Reserven tatsächlich leer und die $78,600,364,331.58 (Öffnet in neuem Fenster) nur digital geschaffen wurden, droht Tether, der USDT und mit ihm der Kryptomarkt zusammenzukrachen. Einschließlich Bitcoin.

Die Zusammenhänge im Kryptomarkt sind verworren und undurchsichtig. Wer hier mit seinen Ersparnissen investiert ist, sollte die nächste Zeit dringend nutzen, sich zu belesen. "Anyone Seen Tether's Billions?" von Zeke Faux (Öffnet in neuem Fenster) beispielsweise ist frei verfügbar. Auch der bekannte Mr. Whale (Öffnet in neuem Fenster) warnt öffentlich:

Im Zweifel sollten die Ersparnisse wieder in echtes Geld zurückgetauscht werden. Spielen sollte man nur mit Geld, das man verlieren kann.

3. Der chinesische e-CNY (elektronische chinesische Yuan) kommt

Sog. Central Bank Digital Currencies (CBDC) oder auch digitales Zentralbankgeld war in 2020/2021 ein hot topic. Auch auf europäischer Ebene wird geprüft, ob ein Digitaler Euro (Öffnet in neuem Fenster) - neben dem Euro-Bargeld - eingeführt werden soll. China ist nun vorangeschritten und hat den Testlauf seines e-CNY gestartet. Die chinesische Regierung erklärte, das e-CNY-Netzwerk nutzen zu wollen, um die Überwachung im Finanzbereich zu verstärken. (Öffnet in neuem Fenster) Das überrascht wenig und verdeutlicht die größte Gefahr von digitalem Zentralbankgeld für die Freiheit des Einzelnen.

Die Europäische Zentralbank verspricht hier vielmehr das Gegenteil (Öffnet in neuem Fenster):

Der Schutz der Privatsphäre hätte beim digitalen Euro einen hohen Stellenwert.

Die Frage ist jedoch: Ist das (technisch) wirklich so möglich, wie man sich das wünscht? Spurlos zahlen? Und ist spurloses Zahlen wirklich erwünscht? Nein, natürlich nicht: Betrachtet man die gesetzlichen Entwicklungen rund um Anti-Geldwäsche und -Terrorismusfinanzierung (Öffnet in neuem Fenster), wird der Wunsch des europäischen Gesetzgebers nach absoluter "Transparenz" wenn es um die Zahlungsflüsse seiner Bürger und Unternehmen geht, deutlich. Hier bleibt also die konkrete Umsetzung abzuwarten.

4. Lesens- und diskussionswert: Kreative Maschinen und Urheberrecht (Käde, Nomos)

Können Maschinen kreativ sein und kann ihren Ergebnissen urheberrechtlicher Schutz zukommen? Dr. Lisa Käde hat hierzu das Werk "Kreative Maschinen und Urheberrecht - Die Machine Learning-Werkschöpfungskette vom Training über Modellschutz bis zu Computational Creativity" veröffentlicht. Nomos stellt es als Open Access Version (Öffnet in neuem Fenster) zum Download bereit.

Als passende Begleitlektüre werden hier z.B. "Das dritte Ich (Öffnet in neuem Fenster)" (Ri 2018 (Öffnet in neuem Fenster), 68 ff.),  "Künstliche Intelligenz (KI) in der deutschen juristischen Pop-Literatur (Öffnet in neuem Fenster)" (Ri 2020 (Öffnet in neuem Fenster), 101 ff.) und "3D-Proteinstrukturvorhersage mittels KI-System AlphaFold (Öffnet in neuem Fenster)" (Ri 2021 (Öffnet in neuem Fenster), 80 ff.) empfohlen.

TBT

Am 30. Dezember 2021 sind die Ri 2021 (Öffnet in neuem Fenster) und die Ri-nova 2021 (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht worden. Die Ri-nova 2021, welche die erfolgreichsten Artikel des Jahres 2021

  • Otto, Was hat ein NFT mit Kunst, Darknet und Recht zu tun?

  • Park, Crossover Redefreiheit

  • Otto, 3D-Proteinstrukturvorhersage mittels KI-System AlphaFold

in englischer Sprache umfasst, haben wir für alle kostenfrei zum Download (Öffnet in neuem Fenster) bereitgestellt.

Wir freuen uns über Ihre und Eure Unterstützung in der Zukunft. Mehr Infos gibt es hier (Öffnet in neuem Fenster).

Fast Forward

Bis einschließlich nächste Woche ist hier im Team noch abwechselnd Urlaub angesagt. Der Newsleisure fällt daher nächste Woche aus. Wir sind jedoch übernächste Woche zurück!

Beste Grüße

Das Ri:Team