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„Alles ganz schön spooky"

Nach Abschluß des grünen Schiedsgerichtsverfahren gelten alle Beschuldigten als „uneingeschränkt rehabilitiert"

Das vom grünen Kreisvorstandsmitglied Sonja Völker angestrengte Landesschiedsgerichtsverfahren gegen fünf Mitglieder des Ortsverbands Nord ist nach quälenden Monaten insbesondere für die unmittelbar Beteiligten zu Ende gegangen.

Über den Ausgang des aufwändigen Verfahrens hat der Kreisvorstand der Grünen (dem Sonja Völker bis heute angehört) parteiintern dieses mitgeteilt:

„Das Landesschiedsgericht hat nun alle Anträge der Beschwerdeführerin zurückgewiesen. Es hat in der Begründung dargelegt, dass sämtliche Vorwürfe, die die Antragstellerin erhoben hat, sachlich unbegründet sind. Der Kreisvorstand hat sich, ohne das am Verfahren beteiligte Mitglied in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 mit der Entscheidung befasst und sieht alle Beschuldigten in dem Verfahren uneingeschränkt rehabilitiert".

Ferner kündigen die sieben Mitglieder des Kreisvorstandes an, das Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten suchen zu wollen. Warum dieses nicht schon viel früher passiert ist, diese Frage stellen sich viele in der Partei.  Da das Verfahren mitglieder-öffentlich ist können die 1200 Parteimitglieder, zumindest die im Verteiler dieser Vorstandsmail sind, die Entscheidung anfordern. Die Namen und Adressen sind allerdings - wie es Praxis des grünen Bundes- und der Landesschiedsgerichte ist - geschwärzt.

Auch den Hintergrund des Verfahrens der Kreisvorstand zusammen gefasst. Zitat: „Ein Mitglied des Ortsverbands Münster-Nord, das zugleich Mitglied des Kreisvorstands ist, war bei der Kommunalwahl in die Bezirksvertretung Nord gewählt worden, hatte aber noch vor der konstituierenden Sitzung auf ihr Mandat verzichtet. Hintergrund war eine beendete private Beziehung zwischen dem genannten Mitglied und einem anderen grünen Mitglied der Bezirksvertretung, das seinerseits einen Rücktritt aus der Bezirksvertretung erwogen hatte. Das Mitglied hatte ihren Mandatsverzicht kurz darauf bereut und wandte sich an das Kreisschiedsgericht. Sie begehrte festzustellen, dass sie von dem besagten anderen Mitglied in ihren Rechten verletzt worden sei, da er sie zur Nichtannahme ihres Amtes als Bezirksvertreterin gedrängt habe sowie, dass weitere Mitglieder und der Vorstand des Ortsverbands Nord sie nicht ausreichend gegen diesen Druck unterstützt haben. Das Kreisschiedsgericht hatte das Verfahren mangels Zuständigkeit an das Landesschiedsgericht NRW verwiesen".

Die Beschwerdeführerin bleibt ihrer Linie treu und erklärte auf MVZ-Nachfrage: „Ich bleibe dabei, dass ich das Schiedsgerichtsverfahren nicht  kommentieren möchte". Auch keine Aussage dazu, ob sie vor hat das Bundesschiedsgericht anzurufen, was sie machen könnte.

Ende des nachrichtlichen Teils

Ist es nun tatsächlich so, dass die Grünen nach dem Schiedsgerichtsspruch „aufatmen", wie das schon zu lesen war. Friede, Freude, Eierkuchen - Love, peace and extacy? Mitnichten. Insbesondere in Münsters Norden, da wo die Geschichte mal ihren Anfang nahm, grummelt es laut vernehmbar. Dort erwartet man weitere Konsequenzen, vor allem des Kreisvorstands und der Klägerin selbst. „Nachdem war in der Entscheidung zu lesen ist, und auch was die Landesschiedsgericht in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, wäre ich nach fünf Minuten an meinen Rechner gegangen und hätte meinen sofortigen Parteiaustritt erklärt", sagt einer der Beteiligten. Die Beschuldigten kamen sich vor wie in dem Film „Das Leben der anderen". Ihr ganzes Leben rollte feinnervig und präszise notiert aus der Perspektive eines anderen minutiös in der 346 Seiten Klageschrift vor ihnen ab. „Das ist total Spooky, Du denkst Du bist im falschen Film" (O-Ton Nord) Dabei hat die Klägerin allerdings einen Vertrauensbruch begangen, in dem sie private emails in die Klageschrift eingebaut hatte. In seiner 17 seitigen Begründung hat das Schiedsgericht, in der juristische Profis wie eine Familienrichterin saßen,  die Streitigkeit als „nicht justiziabel" eingestuft, da sie mehr privater Natur sei. Solche Vorwürfe sollten nicht leichtfertig erhoben werden, da sie die Integrität der Beteiligten schädigen können. So ein Schiedsgerichtsverfahren sei  kein angemessenes Mittel in der parteiinternen Auseinandersetzung, hieß es.

Mit weitergehenden Reaktionen des aktuellen Kreisvorstandes ist eher nicht zu rechnen. Dort genießt Sonja Völker noch mehrheitlich über einen langen Zeitraum erworbene  Sympathien. Sie hat sich  den Ruf einer  effizienten, umsichtigen  und  vor allem zuverlässigen Parteiarbeiterin erworben. Eigenschaften, die nicht so häufig anzutreffen sind und für erfolgreiche Wahlkämpfe unerläßlich sind.

Das Problem könnte durch den Faktor Zeit gelöst werden. Im Juni soll es Vorstandswahlen geben. Ausgang und Kandidat:innen völlig ungewiß.

Die Meinungsbildung an der Parteibasis ist uneinheitlich, viele reagieren verhalten, wissen nicht so recht, wie sie sich in der prekären Causa verhalten sollen. „Ich konnte mir nie vorstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran war. Kann mir aber genauso wenig vorstellen, dass eine Frau , ohne Leidensdruck ein derart aufwendiges Verfahren in die Wege leitet," sagte uns ein langjähriges Parteimitglied, das früher selbst im Norden aktiv war.  Es gibt allerdings auch Mitglieder, die eine sehr klare Meinung in der Causa Völker haben. Jedenfalls hat sich eine Initiative gegründet, die den Druck auf den Kreisvorstand erhöhen will, damit dieser  dem Kreisvorstandsmitglied Völker die entsprechenden Konsequenzen nahelegt. „Die von der unwürdigen Attacke betroffenen Parteimitglieder fordern zu Recht Schutz und Reaktion ein", heißt es aus dieser Initiative, der prominente grüne Parteimitglieder angehören. (fb)

Hier der Link zu unserem 1. Text zu dem Thema:

https://steadyhq.com/de/munstersche/posts/817572c7-3431-4879-8950-37bc9a340e0b

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