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Das Landesschiedsgericht der Grünen NRW hat getagt

Schriftliches Urteil noch in diesem Jahr erwartet

Das ehrenamtliche Landesschiedsgericht der Grünen NRW hatte sich auf seiner Sitzung am 12. November mit einem innerparteilichen Konflikt in  Münster zu beschäftigten. Der Anlaß brisant: Die umfangreiche Klageschrift, die eingereicht wurde, wurde  verfasst von Sonja Völker,  aktiv u.a. als Vorstandsmitglied im mitgliederstarken Kreisverband Münster, dessen Sprecherin sie auch schon war. Von den Vorwürfen sollen laut WN vom 16. Oktober 2021 namentlich fünf Frauen und Männer - darunter auch Bezirksvertreter im Norden- sowie der Vorstand des Ortsverbands Münster-Nord der Grünen betroffen sein. Auf mehreren hundert Seiten hat Völker dargelegt, warum sie sich als Opfer von parteischädigendem Verhalten sieht, Mobbing und Sexismus erfahren haben will. Nach Auskunft von Grünen NRW-Pressesprecher Jan Miebach ist das Landesschiedsgericht zu einer Entscheidung gekommen, deren schriftliche Ausformulierung allerdings noch aussteht. Unter den Beteiligten wird es Vermutungen über den Ausgang geben, öffentlich bekannt wurde noch nichts.

Mit dem schriftlichen Urteil, so Miebach, sei allerdings noch in diesem Jahr zu rechnen. Dann dürfte zumindest der Tenor bekannt gegeben werden.

Auslöser des Stimmungsumschwungs bei den Grünen in Münsters Norden (Coerde, Kinderhaus, Sprakel) soll laut WN eine gescheiterte Beziehung zu einem Parteifreund gewesen sein, der Ablauf des Wahlkampfs in Münsters Norden ebenfalls ein Thema.

Der Konflikt eskalierte, Völker nahm ihr Mandat in der BV Nord nicht an, und konnte auch nicht wie geplant nach dem für die Grünen erfolgreichen verlaufenen Ausgang der Kommunalwahl im September zur Bezirksbürgermeisterin gewählt werden.

Beim parteiöffentlichen Schiedsverfahren, so Miebach, soll sie anwesend gewesen sein. Auf Nachfrage der MVZ hatte Völker schon im Vorfeld erklärt, dass sie zu dem schwebenden Verfahren nichts sagen wolle. Sonja Völker legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass sie die Klageschrift (Umfang: 364 Seiten + Chatverläufe und sonstige Beweisanlagen) nicht an die Presse geschickt habe, und sie auch nicht vorhabe, dies zu tun. „Das Verfahren ist nicht öffentlich", so die Position von Völker. Ergo sei die Klageschrift  (parteiintern auch Nordlichtepos genannt) „auch kein Öffentliches und parteiöffentliches Dokument". Aus ihrer Sicht sei es auch wenig hilfreich diesen „Konflikt öffentlich breit zu treten". In dem Punkt  sind sich Völker und der grüne Kreisvorstand einig. Der geschäftsführende Kreisvorstand äußert sich trotz mehrfacher schriftlicher Nachfragen überhaupt nicht zu dem nun schon öffentlich gewordenen Vorgang. Gleiches gilt für den Grünen Vorstand in der Bezirksvertretung Münster. Ralf Kiwiet, der als selbst Betroffener auch in Düsseldorf an der Sitzung des Landesschiedsgerichts teilgenommen hat und für die Fraktion in der BV spricht, sagte uns: „Wir haben uns darauf verständigt uns dazu erst dann zu äußern, wenn die Entscheidung und die Begründung des Urteils vorliegen".

Was von der Entscheidung des Landesschiedsgericht letztlich vom Grünen Landesverband in Düsseldorf öffentlich kommuniziert  wird, bleibt abzuwarten. „Auf unsere Homepage werden die Urteile des Landesschiedsgerichts meistens nicht gestellt," so der lakonische Kommentar von Pressesprecher Miebach. Zudem gelte es Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen.

Bild: Ein Bild aus harmonischen Zeiten bei den Grünen in Münsters Norden, Sonja Völker (2. v.li.). Foto: Grüne Münster Nord

In den Westfälischen Nachrichten hatte Dirk Anger unter dem Titel „Grüne Kabale im Norden: Streit im Wahlkampf führt zu Klage" am 16.10. 2021 erstmals über die Klage berichtet.

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