Die AfD klagt gegen den Verfassungsschutz, weil sie kein „Verdachtsfall" sein will
Bundesweites (Medien)interesse am Münsteraner Verfahren
Die Alternative für Deutschland (AfD) klagt Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz und die damit verbundene Überwachung . In erster Instanz unterlag Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, zwischenzeitlich wies das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) einen Eilantrag ab, nun kommt es zum Hauptsacheverfahren. Ursprünglich hatte das Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), schon Ende Februar stattfinden sollen. Mit der Verlegung auf die Termine am 12. und ggfs. 13. März kam der 5. Senat einem Antrag der AfD nach, den diese mit Blick auf umfangreiche Unterlagen gestellt hat, die das BfV Anfang des Jahres übermittelt hat. Verhandelt wird in der Halle des Oberverwaltungsgerichts. Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden. Das Gebiet rund um das OVG NRW am Aegidikirchplatz wird nach Auskunft einer Gerichtssprecherin zum Prozess weiträumig abgeriegelt.
Der zeitliche Ablauf lässt sich nach ein Einschätzung der Gerichtssprecherin Dr. Gudrun Dahme überhaupt nicht einschätzen, es könne schon am Dienstag eine Entscheidung verkündet werden, oder am Mittwoch, eventuell könne es auch zu keinem Urteil kommen, es sei aber das Bestreben der Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Gerald Buck , das Verfahren am Mittwoch abzuschließen. Weitere Termine habe man nicht in der Hinterhand.
Etwa 70 Medienvertreter haben sich akkreditiert, dazu noch etwa 30 Techniker, Ton- und Kameraleute. Alle bekannte überregional relevanten deutschen Medien wie FAZ, SZ, Spiegel und Die Zeit sind vertreten, die Nachrichtenagenturen und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten auch lokale Medien wie die Freie Presse aus Chemnitz. Berichten wird auch das holländische und das schweizerische Fernsehen.
Das Münsteraner Bündnis „Keinen Meter den Nazis“, das zwei große Demos gegen die AfD mit 20 bzw. 30.000 Teilnehmern im Januar und Februar in Münster organisiert hat, schätzt die Klage der AfD als „wohl aussichtslos" ein.
In einer Pressemitteilung formuliert Bündnissprecher Carsten Peters:
„Die AfD ist seit langem eine extrem rechte Partei, deren Kerngeschäft Rassismus, rechte Hetze, Antisemitismus, Demokratieverachtung und soziale Ausgrenzung ist „Es sind eben nicht nur sogenannte ‚Einzelfälle‘, sondern es ist die gesamte Partei, die inhaltlich mit diesen übereinstimmt.“
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Von dieser Partei geht eine massive Gefahr für Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchtete, trans*- und queere-Personen und viele andere aus, die nicht in das menschenfeindliche Weltbild dieser extrem rechten Partei passen."
Die Klageaussichten der AfD betrachtet das Bündnis als gering. „Es ist davon auszugehen", so Peters, „dass die AfD auch diese Klage verlieren wird und den Weg zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig weitergehen wird.
Die Einstufung kann laut dem Bündnis ein weiterer Mosaikstein für ein erfolgreiches Verbotsverfahren in der Zukunft sein. Der Weg sei jedoch noch weit.
Im Grunde geht es am Dienstag nicht um ein Verfahren sondern um drei: In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative. (fb)
Fotos: OVG Münster/ Frank Biermann
Vorberichterstattung der NZZ
https://www.nzz.ch/international/materialschlacht-in-muenster-worum-es-bei-der-afd-klage-geht-ld.1821204 (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
11.03.2024
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