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Fake News: Kuren für Musliminnen in Österreich

Die Behauptung: Muslimische Frauen in Österreich dürfen ihre Ehemänner aus religiösen Gründen auf Kosten der Krankenkasse zur Kur mitnehmen. Diese Regelung soll speziell für Musliminnen gelten, während anderen die Kur oft verweigert wird.

Unser Fazit: Diese Behauptung ist seit mehr als neun Jahren völlig falsch. Die Krankenkassen in Österreich behandeln alle Versicherten gleich, unabhängig von Religion oder Herkunft. Es gibt keine Sonderregelung, die es Musliminnen erlaubt, ihren Ehemann auf Kosten der Krankenkasse mitzunehmen.

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Entstehung eines hartnäckigen Gerüchts

Seit 2015 kursiert in sozialen Medien ein Text, der behauptet, dass muslimische Frauen in Österreich ihre Ehemänner zur Kur mitnehmen dürfen – auf Kosten der Krankenkasse. Angeblich sei dies aus religiösen Gründen notwendig, da Musliminnen nur in Begleitung ihres Ehemannes verreisen dürften.

Screenshot aus sozialen Medien

Screenshot aus sozialen Medien

Nicht zu glauben, o d e r ?
Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) ************** Dies ist keine „Ausländerhetze“, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es in Österreich abläuft! !
!! Teilen, teilen, teilen, den das sollen die Leute wissen…..!!

Text im Bild (sic!)

Klarstellung der Krankenkasse

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hat dieser

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Kategorie Faktencheck

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