Unbekannte Erben mit Grundstück II
Hier (Öffnet in neuem Fenster) hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend passende Musterformulierungen.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)
Bereits Mitglied? Anmelden (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
20.03.2023
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.