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Sachstand zur Änderung des SächsVwVG

Das „Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts […] im Freistaat Sachsen“ wurde in den Sächsischen Landtag eingebracht. Der Gesetzesentwurf kann hier (Öffnet in neuem Fenster) abgerufen werden. Mit dem Gesetz sollen u. a.

  • die Ermittlungsbefugnisse der Vollstreckungsbehörden neu geregelt,

  • die Möglichkeit zur privilegierten Lohn- und P‑Kontopfändung wegen eines Zwangsgeldes, eines Bußgeldes eines Ordnungsgeldes sowie einer Forderung aufgrund der für die Einweisung in eine Unterkunft wegen Obdachlosigkeit gezahlten Nutzungsentschädigung eingeführt und

  • das Verwaltungszwangsverfahren für bestimmte übergegangene Unterhaltsforderungen eröffnet werden.

Für die letzten beiden Änderungen habe ich mit seit einiger Zeit eingesetzt (vgl. z. B. Benner SächsVBl. 2017, 269 – 273).

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