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Zweites Zwangsgeld – und was ist mit dem ersten?

Das Ordnungsamt der Stadt Musterhausen hat Peter Silie zunächst ein Zwangsgeld von 1.000 € angedroht und es anschließend festgesetzt. Der Schuldner zahlt jedoch weder das Zwangsgeld noch nimmt er die Handlung vor, zu der er verpflichtet ist. Daher möchte das Ordnungsamt dem Schuldner ein weiteres Zwangsgeld von nunmehr 1.500 € androhen und festsetzen. In der Stadtkasse stellt sich die Frage, was in diesem Fall mit dem ersten Zwangsgeld geschieht. Sind dann beide festgesetzte Zwangsgelder zu vollstrecken, d. h. kumulieren sich die Festsetzungen? Oder ersetzt das zweite Zwangsgeld das erste?

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