Zum Hauptinhalt springen

Der Schuldner mit börsennotierten Aktien (II)

In diesem Beitrag (Öffnet in neuem Fenster) ging es um die Pfändung, wenn der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt. War sie erfolgreich, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie die Verwertung erfolgt.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden