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Neue Beträge mit Relevanz für die Zwangsvollstreckung

Bereits seit 01.07.2023 gelten die neuen pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO (Öffnet in neuem Fenster). Zum 01.01.2024 werden weitere vollstreckungsrelevante Beträge angepasst.

So steigen die Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 SGB XII (Öffnet in neuem Fenster) erneut deutlich an. Sie sind an verschiedenen Stellen von Bedeutung:

Auch der Mindestunterhalt (Öffnet in neuem Fenster) legt wieder deutlich. Er ist vor allem bei der Festsetzung pfandfreier Beträge nach § 850d ZPO (Öffnet in neuem Fenster) relevant. 

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