Zum Hauptinhalt springen

Vollstreckungsersuchen an Gerichtsvollzieher über Landesgrenzen hinweg?

Selten, aber es passiert: Eine kommunale Vollstreckungsbehörde ersucht den Gerichtvollzieher eines anderen (Bundes-)Landes, bei dem Schuldner einen Sachpfändungsversuch zu unternehmen und ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher lehnt den Auftrag kostenpflichtig ab, weil er dazu nicht verpflichtet sei. Die Vollstreckungsbehörde müsse vielmehr ein Vollstreckungshilfeersuchen an eine Vollstreckungsbehörde seines Landes stellen. Diese Behörde könne ihn dann beauftragen… Wie verhält es sich damit?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden