Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie
Vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine oder mehrere sogenannte Inflationsausgleichsprämien (Öffnet in neuem Fenster) von insgesamt bis zu 3.000 € gewähren. Fraglich ist, wie diese Prämien im Rahmen von Lohn- und Kontopfändungen zu behandeln sind.
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Datum
21.04.2023
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