Zum Hauptinhalt springen

Ratenzahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher bei laufendem Unterhalt

Der Unterhaltsgläubiger hat einen Titel über rückständigen sowie laufenden Unterhalt und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Kurz darauf meldet sich der Gerichtsvollzieher und teilt mit, dass er mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung über 100 € getroffen habe. Der titulierte laufende Unterhalt übersteigt monatlich diesen Betrag. Welche Handlungsoptionen hat der Gläubiger?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden