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Haftkostenbeitrag und Vermögensauskunft

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Öffnet in neuem Fenster)] Der Schuldner ist zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Haftbefehl erlassen. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde überlegt, ob bei einem Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft auch ein Haftkostenbeitrag droht.

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