Haftkostenbeitrag und Vermögensauskunft
[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Öffnet in neuem Fenster)] Der Schuldner ist zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Haftbefehl erlassen. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde überlegt, ob bei einem Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft auch ein Haftkostenbeitrag droht.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)
Bereits Mitglied? Anmelden (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
11.02.2024
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.