Neue pfandfreie Beträge nach § 850c ZPO ab 01.07.2024
Ab 01.07.2024 gelten für Pfändungen nach § 850c ZPO (Öffnet in neuem Fenster) neue Freigrenzen (PfändfreiGrBek 2024 (Öffnet in neuem Fenster)). Der Grundfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO (Öffnet in neuem Fenster) wird bei 1.499,99 € liegen (ein Plus von 90,00 €).
Die ursprüngliche Bekanntmachung ist am 10.05.2024 erfolgt. Sie wurde am 23.05.2024 korrigiert.
Die neue Pfändungstabelle findet sich hier (Öffnet in neuem Fenster).
Datum
18.06.2024
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