Zum Hauptinhalt springen

Neue pfandfreie Beträge nach § 850c ZPO ab 01.07.2024

Ab 01.07.2024 gelten für Pfändungen nach § 850c ZPO (Öffnet in neuem Fenster) neue Freigrenzen (PfändfreiGrBek 2024 (Öffnet in neuem Fenster)). Der Grundfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO (Öffnet in neuem Fenster) wird bei 1.499,99 € liegen (ein Plus von 90,00 €).

Die ursprüngliche Bekanntmachung ist am 10.05.2024 erfolgt. Sie wurde am 23.05.2024 korrigiert. 

Die neue Pfändungstabelle findet sich hier (Öffnet in neuem Fenster).

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden