BGH zum pfandfreier Betrag bei Unterhaltsvollstreckung und laufendem UVG-Bezug (II)
Zur Entscheidung des BGH, Beschluss vom 12.06.2024, Az. VII ZB 24/23 (Öffnet in neuem Fenster), wie der pfandfreie Betrag bei der Unterhaltsvollstreckung zu berechnen ist, wenn ein beim Schuldner lebendes Kind Leistungen nach dem UVG erhält, und meinem Blog-Beitrag vom 24.08.2024 (Öffnet in neuem Fenster) kam noch die Frage nach dem Ausfüllen des amtlichen Formulars auf.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)
Bereits Mitglied? Anmelden (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
24.10.2024
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.