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Letzte Hinrichtungen

 

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, damit war die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Kurz zuvor wurden allerdings noch Hinrichtungen vollstreckt.

In der DDR wurde die Todesstrafe erst Ende 1987 abgeschafft – laut Statistik des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nach ungefähr 160 Hinrichtungen. Die Vollstreckungen wurden auch vor den Angehörigen oft vollständig geheim gehalten. Zahl und Art der Hinrichtungen sind daher erst nach der Wende bekannt geworden. Das letzte Todesurteil wurde 1981 vollstreckt.

Wie kam es zu diesen „letzten Hinrichtungen“?

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Kategorie BRD und DDR

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