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Neunter Bericht zur Situation der Opfer von Straftaten im Land Berlin (2021) 

Opferbeauftragter des Landes Berlin Roland Weber

Neunter Bericht zur Situation der Opfer von Straftaten im Land Berlin (2021)

Berlin, Oktober 2022

Opferbeauftragter des Landes Berlin Rechtsanwalt Roland Weber Salzburger Straße 21 – 25

10825 Berlin

Tel.: 030 9013 – 3454

www.berlin.de/sen/justiz (Öffnet in neuem Fenster) info@opferbeauftragter.berlin.de (Öffnet in neuem Fenster)

Inhaltsverzeichnis

Einleitung Seite 5

A. Rechtliche Entwicklung im Bereich Opferschutz; Begriff des „Opfers“,

Einrichtungen der Opferhilfe im Land Berlin Seite 7

I. Rechtliche Entwicklung Seite 7

II. Begriff des „Opfers“ Seite 8

III. Opferhilfseinrichtungen Seite 8

B. Einzelheiten zu den Opfern von Straftaten in Berlin Seite 8

I. Überblick Entwicklung Seite 8

1. Anzahl der registrierten Opfer über die Jahre Seite 8

2. Kurzdarstellung einzelner ausgewählter Opferdeliktsgruppen Seite 9

II. Schwerpunkt - Straftaten gegen Geflüchtete Seite 10

1. Übersicht zu den Delikten Seite 10

2. Mögliche Schwachpunkte, die den Schutz beeinträchtigen können Seite 11

3. Prävention Seite 13

C. Tätigkeiten des Opferbeauftragten und der Senatsverwaltung

für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Seite 14

I. Tätigkeiten des Opferbeauftragten Seite 14

1. Zusammenarbeit mitHilfseinrichtungen Seite 14

2. Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei Seite 15

3. Beratung von Bürger/-innen Seite 16

4. Netzwerk Seite 17

5. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit Seite 19

II. Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfaltund

Antidiskriminierung Seite 19

1. Tätigkeiten der „Zentralen Anlaufstelle“ und des Referats „Opferschutz und Opferhilfe“ Seite 19

2. Finanzielle Zuwendungen Seite 20

3. Andere Tätigkeiten Seite 21

D. Inanspruchnahme von Opferhilfsangeboten sowie von Opferrechten Seite 22

I. Zeugenbetreuungsstelle (sog. Zeugenzimmer) Seite 22

II. Psychosoziale Prozessbegleitung Seite 22

III. Nebenklageverfahren bis 2021 Seite 23

IV. Adhäsionsverfahren bis 2021 Seite 24

V. Erledigte Verfahren mit Auflagen, die auch den Geschädigten zugutekamen Seite 25

VI. Opfer- und Schadensfonds Seite 25

1. Opferfonds Seite 25

2. Schadenfonds Seite 25

VII. Täter-Opfer-Ausgleich Seite 26

VIII. Opferentschädigungsgesetz Seite 26

E. Erkenntnisse Seite 27

I. Entwicklung der Fallzahlen von Opfern von Straftaten Seite 27

II. Umfassendes Angebot und Nutzung der Hilfseinrichtungen im Land Berlin Seite 27

III. Stagnierende und zum Teil sinkende Inanspruchnahme Seite 27

F. Handlungsempfehlungen Seite 28

I. Fortsetzung und Ausweitung des Projekts „Pro Aktiv“ Seite 28

II. Stärkung präventiver Maßnahmen im Umfeld geflüchteter Menschen Seite 32

Quellenangaben Seite 34

Einleitung

Berlin verfügt seit Oktober 2012 als erstes Bundesland über einen Opferbeauftragten. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die den Opferschutz in Berlin stärken und den Belangen der Opfer auch politisch mehr Gewicht verleihen soll.

Eine der Aufgaben des Opferbeauftragten ist die Erstellung eines jährlichen Berichts zur Situation der Opfer von Straftaten in Berlin. Mit dem vorliegenden neunten Bericht werden wiederum die Tätigkeiten des Opferbeauftragten aufgezeigt. Diese waren wie schon im Vorjahr geprägt von den Besonderheiten der Pandemie, die umfassende Einschränkungen mit sich brachte. Dargestellt wird wie in den Vorjahren, wie viele Opfer in welchen Deliktsbereichen in Berlin erfasst wurden, in welchem Umfang die Betroffenen über Kenntnisse ihrer Rechte und der Hilfseinrichtungen verfügen und schließlich, wie die Hilfsmöglichkeiten und Rechte von Opfern auch tatsächlich genutzt werden. Weiterhin erfolgt wieder eine Analyse darüber, ob und wie sich die Inanspruchnahme der Opferhilfen in den letzten Jahren verändert hat.

In der Sitzung vom 21. Dezember 2021 wählte das Berliner Abgeordnetenhaus Franziska Giffey zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Zudem wurden die zehn Senatorinnen und Senatoren des rot-grün-roten Senats ernannt und im Amt vereidigt. Die seit diesem Tag amtierende Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, brachte praktische Berufserfahrungen beim Opferschutz mit. Sie versicherte den Mitwirkenden beim Opferschutz, sich weiterhin für die Belange der Geschädigten einzusetzen. Dies setzte sie umgehend um. Wenige Tage nach dem Amtsantritt beschloss der Senat am 16. Januar 2022 bei einer Arbeitsklausur die Prioritäten der Landespolitik für die ersten 100 Tage. Dabei wurden für eine schnelle und professionelle Unterstützung von Betroffenen von Straftaten beschlossen, die Eckpunkte für ein Berliner Landesopferschutzgesetz vorzulegen1.

Der Senat nahm in seiner Sitzung vom 22. März 2022 das Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur Kenntnis. Senatorin Dr. Kreck erklärte dazu: „Unser Ziel ist es, einen Rechtsanspruch für Betroffene von Straftaten auf Unterstützung zu sichern. Dabei war es mir besonders wichtig, von Anfang an zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Gesetz auch tatsächlich den Bedürfnissen Betroffener dient. Ein Beispiel für das Ergebnis der Beratungen ist, dass die Unterstützung nicht davon abhängig gemacht wird, ob Strafanzeige gestellt wird2.“

Das Gesetz soll außerdem sicherstellen, dass eine langfristig finanzierte Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten geschaffen wird. Zudem soll ein Schwerpunkt darauf liegen, eine proaktive Herangehensweise zu ermöglichen, um Betroffenen von Straftaten in Berlin eine bessere Unterstützung zu ermöglichen3.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Landesverband Berlin, Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Berlin und Die Linke, Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2021 - 2026 bekennt sich der Berliner Senat im Rahmen seiner Verantwortung zur Stadt ohnehin explizit zum Opferschutz. So findet sich beispielsweise im Kapitel Justiz folgende Ausführung: „Die Koalition stärkt die Rechte von Kindern in gerichtlichen Verfahren. Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, sind sie nicht nur durch die Gewalt selbst, sondern oft auch durch anschließende Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse besonders belastet. Die Koalition wird die Gewaltschutzambulanz, die Kinderschutzambulanz und das Projekt Childhood-Haus verstetigen, die weitere Finanzierung sicherstellen und dem steigenden Bedarf Rechnung tragen.“4.

Der Opferbeauftragte hat daher allen Grund zur Annahme, dass Berlin weiterhin den Opferschutz aktiv voranbringt, wie sich dies unter anderem schon beim bundesweit einmaligen Pilotprojekt „Proaktiv – Servicestelle für Betroffene von Straftaten des Opferhilfe Berlin e.V.“ zeigt.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im vorliegenden Bericht an entsprechenden Stellen Bezug auf den Vorjahresbericht genommen. Hinsichtlich des statistischen Materials ist Berichtsjahr das Jahr 2021.

Mein besonderer Dank gilt Frau Rechtsanwältin Viola von Braun, LL.M., die abermals einen entscheidenden Anteil an der Erstellung des Berichts leistete.

Berlin, Oktober 2022 Roland Weber MBE

Opferbeauftragter des Landes Berlin

A. Rechtliche Entwicklung im Bereich Opferschutz; Begriff des „Opfers“, Einrichtungen der Opferhilfe im Land Berlin

I. Rechtliche Entwicklung

Ein kurzer Abriss über die Entwicklung der Gesetzeslage bis zum Jahre 2013 findet sich im ersten Bericht. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung in den darauffolgenden Jahren erfolgte in den dazugehörigen Vorjahresberichten. Im vergangenen Jahr gab es nur eine Veränderung:

Am 1. Oktober 2021 ist das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution vom 10.08.2021“ (vgl. BGBl. I, S. 35135) in Kraft getreten.

Mit dieser Gesetzesänderung wurde insbesondere der in § 238 StGB normierte Straftatbestand der Nachstellung ausgeweitet. Musste vor der Änderung noch ein

„beharrliches“ Nachstellungsverhalten mit der Eignung, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen, nachgewiesen werden, so wurden diese Voraussetzungen abgesenkt. Im Gesetzestext wurde im ersten Absatz das Wort

„beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt.

Zudem soll mit der Gesetzesänderung digitales Stalking effektiver bekämpft werden. So spähen Täter das Sozialleben von Opfern unter anderem dadurch aus, dass diese unter Einsatz von Stalkingware oder über sogenannte Stalking-Apps heimlich auf die sozialen Netzwerke oder Bewegungsdaten der Opfer zugreifen6. Auch gibt es Fälle, in denen die Täter unter Identitätsvortäuschung ihres Opfers in sozialen Netzwerken Konten anlegen und über diese Konten Bilder und Nachrichten veröffentlichen7.

Diese Handlungen werden nunmehr durch die Nummern fünf bis sieben des ersten Absatzes der Gesetzesänderung konkret erfasst.

Ferner wird durch die Gesetzesänderung im zweiten Absatz der Katalog der Regelbeispiele (besonders schwere Fälle) erweitert, bei deren Vorliegen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. Ausdrücklich aufgeführt wird beispielsweise das Nachstellungen über lange Zeiträume, der Einsatz eines Computerprogrammes zum Ausspähen von Daten oder Taten, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. Ein besonders schwerer Fall ist neuerdings auch dann anzunehmen, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Die letzte Änderung betrifft das bisher in Absatz vier normierte relative Strafantragserfordernis für die Fälle des ersten Absatzes, welches ersatzlos gestrichen worden ist.

II. Begriff des „Opfers“

Der Begriff des Opfers wurde bereits im ersten Bericht näher dargestellt. Auch im vorliegenden Bericht soll wiederum dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bundeseinheitlich die Angaben zu den Opfern nur zu einem begrenzten Teil der Straftaten erfasst werden. Im Kern handelt es sich um Straftaten gegen die Freiheit und körperliche Unversehrtheit, den sogenannten „PKS-Opferdelikten“8.

Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei grundsätzlich um natürliche Personen, die unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt wurden. Die PKS ist somit hinsichtlich der Opferzahlen nur begrenzt aussagefähig. Allerdings sind durch sie, insbesondere durch die jährliche Fortschreibung, Tendenzen feststellbar. Der Bericht muss sich daher weiterhin infolge der beschränkten Erfassung im Wesentlichen auf die „PKS- Opferdelikte“ beziehen. Wie zuvor wird nicht verkannt, dass die Gesamtzahl der Geschädigten und damit die Opferzahl ungleich höher ist.

III. Opferhilfseinrichtungen

Im Land Berlin gibt es zahlreiche Einrichtungen, Institutionen und Projekte für Opfer und Zeugen/-innen von Gewalt. Die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ informiert darüber umfassend unter der Auflistung „Adressen gegen Gewalt“. Diese Auflistung wird immer wieder aktualisiert und steht online zur Verfügung9.

B. Einzelheiten zu den Opfern von Straftaten in Berlin

I. Überblick Entwicklung

1. Anzahl registrierter Opfer über die Jahre

Im Jahr 2021 wurden in Berlin insgesamt 82.956 Personen als Opfer von Straftaten registriert, die zu den „PKS Opferdelikten“ gehören10. Das sind 1.314 Opfer weniger als im Vorjahr. 62,2% der Opfer waren männlich und 37,8% waren weiblich11.

II. Kurzdarstellung einzelner ausgewählter Opferdeliktsgruppen

Die Anzahl der erfassten Fälle von Mord und Totschlag (versucht und vollendet) ist mit 100 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (+5 Fälle)22. Bei 41 Personen wurde die Tat vollendet (2020: 40 Personen)23.

Hinsichtlich der Fallzahlen einzelner Delikte ist jedoch insbesondere anzumerken, dass angezeigte Sexualdelikte mit 6.650 erfassten Fällen einen Fallzahlenanstieg um 1.639 Fälle (+32,7%) verzeichnen24. Beispielsweise gab es mit 902 neu erfassten Fällen der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6, 7, 8 StGB) im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 76 Fälle (+9,2%)25. Weiter sind 917 Fälle (+88 Fälle; +10,6%) sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst worden26. Zur Deliktsgruppe des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehören auch Fälle des Einwirkens auf Kinder mittels Bild und Ton (u.a. Cybergrooming); dazu wurden 193 Fälle erfasst (+43 Fälle, +28,7%)27. Der hohe Fallzahlenanstieg zeichnet sich jedoch insbesondere mit 1.869 erfassten Fällen (+1.230 Fälle, +192,5%) bei dem Delikt der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) ab, sowie mit 260 erfassten Fällen (+153 Fälle, +143,0 %) bei dem Delikt hinsichtlich jugendpornographischer Schriften (§ 184 b StGB) ab28.

Weiter sind 391 Fälle (-20 Fälle; -4,9%) von Misshandlung von Kindern erfasst worden29. Bei der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sind 205 Fälle (-

49 Fälle; -19,3%) erfasst worden30. Bei den Kinderschutzdelikten ist jedoch zu beachten, dass das gesamte Deliktsfeld stark von der Anzeigebereitschaft abhängig ist und daher immer wieder Schwankungen unterliegt31.

Bei nahezu allen Raubphänomenen ist ein Fallzahlenrückgang zu verzeichnen, insbesondere

- bei Raubüberfall auf/gegen sonstige Kassenräume und Geschäfte um 155 Fälle auf 219 Fälle (-41,4%),

- beim Handtaschenraub um 27 Fälle auf 107 Fälle (-20,1%) und

- bei sonstigen Raubüberfällen auf Straßen, Wegen oder Plätzen um 108 Fälle auf insgesamt 2.313 Fälle (-4,5%)32.

Zugenommen haben nur die Raubüberfälle in Wohnungen um 18 Fälle auf insgesamt 265 Fälle (+7,3%)33.

Die Fälle der Körperverletzungen verringerten sich insgesamt um 9%34. Beispielsweise sanken die Fallzahlen zur vorsätzlichen einfachen Körperverletzung im Vergleich zum Vorjahr um 10,6% (2021: 26.945; 2020: 30.150)35. Auch bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungen wurde ein Rückgang der Fallzahlen verzeichnet (2021: 10.390; 2020: 10.935)36. Die Fallzahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen, welche auf Straßen, Wegen oder Plätzen stattfanden, liegt bei insgesamt 4.178 Fällen (-220 Fälle, -5,0%)37.

III. Schwerpunkt - Straftaten gegen Geflüchtete

Die Zahl geflüchteter Menschen in Deutschland erhöht sich seit einiger Zeit wieder. Schon aus diesem Grund lohnt ein Blick auf die Entwicklung von Straftaten gegen diese.

Bis vor wenigen Jahren standen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, gegen Geflüchtete in einem ganz anderen Maße im medialen Fokus als aktuell. Mit dem Rückgang der offiziellen Fallzahlen ebbte auch die öffentliche Aufmerksamkeit um die Thematik ab. Allerdings fehlt es an verlässlichen Datenerhebungen der Ermittlungsbehörden in den jeweiligen Feldern. Entsprechend bereitet es Schwierigkeiten, die seitens der Polizei und die von zivilgesellschaftlicher Seite erhobenen Fallzahlen zu vergleichen. Hinzu tritt die Problematik des Dunkelfelds, so dass eigentlich niemand genau angeben kann, ob die Fallzahlen tatsächlich in den letzten Jahren so rückläufig waren, wie es die Statistiken der Polizei in den Bundesländern vermuten lassen. Die nachfolgend aufgeführten Fallzahlen unterliegen daher gewissen Einschränkungen.

1. Übersicht zu den Delikten

Laut quartalsweise veröffentlichter Fallzahlen der Bundesregierung sind Delikte gegen Geflüchtete zwar im Jahr 2021 zurückgegangen, die Anzahl von Schutzsuchenden, welche Opfer von Gewalttaten geworden sind, ist aber weiter relativ hoch38. In den Statistiken unterscheidet die Bundesregierung bei Straftaten gegen Geflüchtete zwischen Taten mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ und Taten mit dem Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne Flüchtlingsunterkunft. Dabei ist zunächst zu erkennen, dass sich der Großteil der Übergriffe gegen Geflüchtete außerhalb von Asylunterkünften richtet.

Bei den Straftaten mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ handelt es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sowie Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) 39.

Bei den Straftaten mit dem Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne Flüchtlingsunterkunft handelt es sich primär um Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) 40.

a. Fallzahlen

Im Jahr 2021 wurden vom Bundeskriminalamt bundesweit 2.060 Angriffe gegen Geflüchtete verzeichnet, darunter waren 289 Opfer von Gewalttaten41. 63 Anschläge wurden gegen Flüchtlingsunterkünfte direkt gerichtet.

Polizeiliche Übersicht: Politisch motivierte Kriminalität „Ausländer-

/Asylthematik“ in Berlin42

Die Berliner Polizei behandelt Delikte gegen Geflüchtete laut der offiziellen Statistik in der Lagedarstellung zur politisch motivierten Kriminalität „Ausländer-

/Asylthematik“ als ein Themenfeld und ordnet sie dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -rechts-“ zu. Ausgehend von diesen Zahlen erreichten die Straftaten in Berlin zwischen 2015 und 2016 mit insgesamt 438 Fällen im Jahr 2015 und 507 Fällen im Jahr 2016 einen Höhepunkt und nahmen in den darauffolgenden Jahren stetig ab:

b. Tatorte und Tatverdächtige

Neben den Fallzahlen zu flüchtlingsbezogenen Straftaten stellt die Berliner Polizei auch die geographischen Schwerpunkte in der jährlichen Statistik vor. Danach wurde sowohl im Jahre 2020 als auch im Jahre 2021 im Bezirk Mitte das höchste Fallaufkommen registriert43. Die Täter stammen überwiegend aus der rechtsextremistischen Szene44.

2. Mögliche Schwachpunkte, die den Schutz beeinträchtigen können

Der Abgleich der polizeilichen und justiziellen Statistiken mit den seitens zivilgesellschaftlicher Einrichtungen erhobener Daten nebst Schlussfolgerungen zeigt eine auffallende Diskrepanz. Dies bleibt nicht ohne Auswirkung auf die gesamtgesellschaftliche Diskussion der Thematik. Wenig überraschend führen die unterschiedlichen Erkenntnisse nämlich zu deutlich divergierenden Deutungen, ob geflüchtete Menschen hinreichend geschützt werden. In der Folge werden unterschiedlichste (politische) Forderungen erhoben, denen es aber jeweils an validen Daten und somit einer verifizierbaren Grundlage mangelt. Die Gesamtproblematik soll anhand der nachfolgend dargestellten Punkte aufgezeigt werden.

a. Lücken in der Erfassung der Fallzahlen

Das Grundproblem ist höchstwahrscheinlich in einer ungenügenden Datenlage zu sehen. Wie oben aufgezeigt, werden seitens der Polizei einige, aber nicht alle Parameter erfasst.

Wie oben ebenfalls schon erwähnt, erscheint eine genauere Datenerfassung aber unerlässlich. Ohne diese besteht die Gefahr, dass das reale Erleben der Geflüchteten von Politik und Gesellschaft nicht hinreichend registriert wird und in der Folge angemessene Maßnahmen, sowohl bei der Prävention als auch der Ahndung, nicht in ausreichendem Umfang ergriffen werden. Die Gegenüberstellung der Datenlage der Polizei mit einer privat erstellten Datenlage veranschaulicht das Ausmaß der Datenproblematik:

Während die Berliner Polizei im Jahre 2021 insgesamt 50 Straftaten im Bereich Ausländer-/Asylthematik erfasste, erklärte der Verein „ReachOut“ in einer Pressemitteilung, dass es in Berlin im Jahre 2021 zu 353 Angriffen mit rassistischen, rechten und antisemitischen Motiven kam45. In der Pressemitteilung wird allerdings nicht unterschieden, wie viele dieser Taten speziell die Gruppe der geflüchteten Menschen betreffen. Gleichwohl ist eine Differenz von ca. 300 Opfern so hoch, dass sich eine genauere Untersuchung aufdrängt. Zudem beziehen sich die Zahlen auf das sogenannte Hellfeld, also die angezeigten Vorfälle. Viele der Beteiligten und insbesondere Hilfseinrichtungen gehen aber ohnehin davon aus, dass die Dunkelziffer viel höher ist46. Als einer der Gründe hierfür soll zu vermuten sein, dass Betroffene häufig keine Anzeige erstatten, u.a. aus Sorge um ihren Aufenthaltsstatus oder das laufende Asylverfahren47.

b. Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Immer wieder wurde und wird seit Jahren auf eine spezifische Problemlage zahlreicher Geflüchteter verwiesen: Der unsichere Aufenthaltsstatus. Nicht wenige der Betroffenen sind nämlich von Abschiebung bedroht und stehen dann als Zeugen nicht mehr zur Verfügung.

Als Reaktion auf den Trend der steigenden Fallzahlen in den Jahren 2015/2016 und für eine Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung wurde der Ruf nach einem besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutz von Opfern rechter Gewalt laut. Grund dafür ist, dass die Abschiebung des Opfers bzw. eines wichtigen Zeugen zur Vereitelung der konsequenten Strafverfolgung der Täter führen kann.

Im Dezember 2016 hatte Brandenburg als erstes Bundesland per Erlass ein Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten angeordnet, welche eine Aussetzung der Abschiebung bis zum Abschluss des Verfahrens vorsieht48. Das Land Berlin hatte eine Weisung erlassen, welche die Anwendung bestehenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz (§§ 60a Abs. 2 S. 3, 23a AufenthG) erweitert und die Stellung der Opfer rechtsmotivierter Gewalttaten verbessern soll, indem sie eine großzügige Anwendung der entsprechenden Normen ermöglicht49.

Obwohl die Symbolwirkung dieser Regelungen begrüßt wird, werden sie als ungenügend kritisiert50. Sie seien in der Praxis kaum zur Anwendung gekommen und wären ungeeignet, um Opfer flüchtlingsspezifischer Gewalt zu schützen. Es wird

daher eine bundeseinheitliche Änderung im Aufenthaltsgesetz gefordert, die diese Zielsetzungen unterstützt und eine Ausweitung des Schutzes der Opfer rechtsmotivierter Gewalt ermöglicht51.

c. Einfluss von staatlichen Institutionen

Denkbar erscheint schließlich, dass eine mangelhafte Sensibilisierung der sachbearbeitenden Polizeibeamten/-innen zu einer Untererfassung flüchtlingsspezifischer Gewalt führt, die in der Folge die Statistik beeinflussen könnte.

Ob eine Straftat nämlich als rassistisch motiviert eingestuft und dann als solche statistisch erfasst wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Den Polizeigesetzen und der Strafprozessordnung gemäß, erfolgt die Einschätzung über die mit der konkreten Straftat befassten Ermittlungsbehörde. Bei der bereits dargestellten Statistikerhebung durch die Polizei im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität -rechts-“, hängt die Kategorisierung einer Straftat im rechten Spektrum/rassistische oder flüchtlingsspezifische Gesinnung von der Einschätzung einzelner mit dem Sachverhalt befasster Polizeibeamten ab. Voraussetzung ist also zunächst, dass die konkrete Straftat als rassistisch motiviert identifiziert und entsprechend in die Akte aufgenommen wird. Der Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein vertritt hierzu die Auffassung: „Die Ausbildung in diesem Bereich der statistischen Erfassung ist aber häufig nicht besonders ausgeprägt“52.

3. Prävention

Einer der Gründe für den Rückgang der Fallzahlen in den letzten Jahren könnte der derzeitige Fokus der einschlägigen Szene auf die Pandemie sein. Diese hat nämlich den Schwerpunkt ihrer Protestaktionen verstärkt gegen staatliche Schließungsmaßnahmen gerichtet53. Es wurde aber bereits die Befürchtung geäußert, dass nach Ende der Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen, die Flüchtlingsthematik wieder verstärkt in den Blick der Straftäter rückt und die Fallzahlen infolgedessen rapide ansteigen54. Entsprechend stellt sich die Frage, ob auch im Bereich der Prävention Möglichkeiten bestehen, Straftaten effektiver zu verhindern.

In dem Zusammenhang haben Diakonie, Caritas, Pro Asyl und über 60 weitere Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf die Auflösung und Abschaffung der Anker-Zentren und ähnlicher Großunterkünfte gefordert und auf die menschenunwürdigen Zustände und Bedingungen in diesen Einrichtungen aufmerksam gemacht55. Diese würden für Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft sorgen56. Eine solche Maßnahme könnte auch ein Präventionsansatz für flüchtlingsspezifische Gewalt sein. Die massenhafte Unterbringung Geflüchteter in Großunterkünften dient den Tätern insbesondere bei

Straftaten, die sich bewusst auf Asylunterkünfte fokussieren, nämlich als leichtes Angriffsziel.

C. Tätigkeiten des Opferbeauftragten und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

I. Tätigkeiten des Opferbeauftragten

Die Tätigkeiten als Opferbeauftragter sind ein Teil der Vorhabenumsetzungen der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung im Bereich des Opferschutzes. Wie in den Vorjahren sind sie darauf gerichtet, die eigenen Handlungsempfehlungen umzusetzen. Weiter erfolgen Abgleiche mit den Vorjahren, um Schwachpunkte zu ermitteln und weitere Handlungsstrategien zu entwickeln. Schließlich geht es auch um den Erhalt und weiteren Ausbau des Netzwerks.

Auch das Jahr 2021 war erheblich von der Pandemie geprägt. Das hatte abermals einen erheblichen Einfluss auf die Tätigkeiten. Persönliche Zusammenkünfte und Veranstaltungen waren über längere Zeiträume nicht möglich. Einige Veranstaltungen wurden online durchgeführt, vieles fiel aus. Insbesondere Veranstaltungen mit internationalen Bezügen konnten nicht stattfinden. Dabei fiel auf, dass die im Jahre 2020 ausgefallenen Treffen und Veranstaltungen auch 2021 nicht nachgeholt wurden. Wenngleich die Auswirkungen empirisch nicht messbar sind, dürfte die Pandemie die Weiterentwicklung des Opferschutzes über einen Zeitraum von zwei Jahren gehemmt haben.

Wie in den Vorjahren werden nicht sämtliche Veranstaltungen und Tätigkeiten, wie beispielsweise Online-Meetings oder Telefonkonferenzen, detailliert aufgeführt.

1. Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen

Auch im Jahre 2021 stand ich mit einigen Opferhilfseinrichtungen abermals fast nur telefonisch oder über Online-Konferenzen in Kontakt. Persönliche Treffen gab es insbesondere mit der Opferhilfe Berlin e.V. im Zusammenhang mit dem Projekt

„ProAktiv“.

Eine der Partnerstädte Berlins ist Warschau. Um die Zusammenarbeit zu intensivieren, hatte ich Kontakt zu mehreren Opferhilfseinrichtungen in Warschau aufgenommen. Mit einer Organisation hatten wir uns per Videokonferenz ausgetauscht. Unter anderem diente dies dazu, den Stand bei der Umsetzung der EU- Richtlinie 2012/29/EU zu den Mindeststandards im Opferschutz abzugleichen.

Ab dem Frühjahr stand ich regelmäßig mit der Geschäftsführung von Albatros gGmbH in Kontakt. Der Geschäftsführer hatte Ideen entwickelt, wie Gewalttaten im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen verhindert werden können.

Im zweiten Halbjahr 2021 fanden verstärkt wieder persönliche Treffen und Veranstaltungen statt. So konnten wir uns im Oktober bei BIG e.V. (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen) über den Stand der Entwicklung einer App zum Schutz vor häuslicher Gewalt austauschen und beraten.

Ebenfalls im Oktober nahm ich an einem Austausch teil, der beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. durchgeführt wurde. Dabei wurde mit Vertretern und Vertreterinnen mehrerer Hilfseinrichtungen diskutiert, ob und wie Männerschutzeinrichtungen in Berlin installiert werden könnten. Hintergrund der Veranstaltung ist, dass in einigen Bundesländern auch Männern Zufluchtswohnungen zur Verfügung stehen und ein entsprechender Bedarf zu erkennen ist. So wurde uns bei der Veranstaltung vorgestellt, über welche Einrichtungen das Bundesland Sachsen verfügt. Weil sich aber in Berlin bisher nur wenige Männer meldeten, die Geschädigte körperlicher und psychischer Gewalt in ihrer Partnerschaft wurden, fehlt es hier bereits an einer aussagekräftigen Datenbasis.

Schließlich nahm ich im Oktober noch an der Fachtagung „Sexualisierte Gewalt gegen Männer im Kontext der Arbeit mit geflüchteten Menschen“ teil und konnte dort Grußworte sprechen. Die Veranstaltung wurde von der Albatros gGmbH durchgeführt und wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Dabei wurde unter anderem der Frage nachgegangen, welche spezifischen Reaktions- und Präventionsmaßnahmen erforderlich sind, um dieser Gewalt zu begegnen.

2. Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei

Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist durchgehend von hoher Bedeutung. Gemäß der Gesetzeslage zur Informationspflicht sind es regelmäßig die Polizisten/-innen, die am Tatort, ansonsten bei den zeugenschaftlichen Vernehmungen der Opferzeugen/-innen, die Betroffenen über ihre Rechte zu belehren haben. Dabei treffen sie auf Menschen in einer Ausnahmesituation, deren Ängste und Sorgen in der jeweiligen Lage, der Aufnahme von Informationen entgegenstehen. Folglich hat die Polizei vor Ort häufig zu „filtern“, was wiederum ein entsprechendes Fachwissen voraussetzt. Aus diesem Grund sind Schulungs- und Informationsveranstaltungen mit der Polizei sehr wichtig.

Im Jahre 2021 konnten zahlreiche Veranstaltungen Treffen persönlich durchgeführt werden. So fand im August bereits der 7. Fachtag Opferschutz bei der Polizeiakademie Berlin statt. Pandemiebedingt wurde er auf zwei Tage verteilt, damit sich nicht zu viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen zeitgleich in den Räumlichkeiten befanden. Ich hatte an beiden Tagen jeweils einen Vortrag zur Entwicklung des Opferschutzes gehalten.

Auch konnte ich wieder Fortbildungsveranstaltungen ab Juni abhalten. Obwohl die Teilnehmerzahl begrenzt werden musste, empfand ich den persönlichen Austausch als bereichernd.

Im November wurde wieder das Austauschtreffen beim LKA 1 durchgeführt. Wir trafen uns erneut in einer kleinen Gruppe zum Zwecke des Schaffens eines Netzwerks, das einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zulässt und unterstützt. Wir besprachen unter anderem die bei mir eingegangenen Beschwerden von Geschädigten, die mit der Arbeit der Polizei unzufrieden waren. Erfreulich war dabei, dass die Berliner Staatsanwaltschaft mit einer Staatsanwältin und einem Staatsanwalt vertreten war und wir somit behördenübergreifend den Umgang mit Geschädigten von Sexualdelikten erörtern konnten.

Ebenfalls im November führte die Polizeiakademie Berlin die Veranstaltung

„International Conference on Victim Rights“ durch. Der primäre Zweck bestand darin, Ideen und Anregungen mitzunehmen, da bei einem sogenannten „Best practice“-Austausch regelmäßig neue Wege aufgezeigt werden, die in anderen Ländern praktiziert werden. Bei dieser Fachtagung hielten die Redner und Rednerinnen aus mehreren Ländern Vorträge zu spezifischen Opferthemen. So berichteten beispielsweise zwei schottische Polizeibeamte über ihre Vorgehensweise bei häuslichen Delikten oder stellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer französischen Opferhilfsorganisation die Betreuung der Betroffenen von Terroranschlägen dar. Weiter beschrieben sie, wie französische Einrichtungen finanziert werden. Anschließend kam es zum Austausch aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Ich selbst hielt einen PowerPoint unterstützten Vortrag in englischer Sprache zum Aufbau und Organisation der Opferhilfseinrichtungen in Deutschland („The Victim Assistance Network“).

3. Beratung von Bürger/-innen

Der Bürger/-innenberatung nahm im ersten Halbjahr des letzten Jahres massiv ab. Dies war letztendlich die konsequente Fortentwicklung der Monate November und Dezember des Vorjahres. Das starke Absinken hatte ich mir bereits im Vorjahr damit erklärt, dass die Zahl der Straftaten, aber auch der Gerichtsverhandlungen, in dieser Zeit rückläufig waren. Dies änderte sich erst ab Juni, also einige Wochen nach Lockerung diverser Corona-Maßnahmen. Im Februar und März gab es kaum Anfragen. Meine dazugehörigen Rücksprachen mit der Polizei zeigten, dass es in einigen Feldern in dieser Zeit einen spür- und messbaren Rückgang der Kriminalität gab. Erst über den Sommer normalisierte sich das Geschehen. In der Folge hatten sich im letzten Jahr ca. 140 Bürger/-innen an mich gewandt, also deutlich weniger als in den Vorjahren. Das Anfrageverhalten wich somit erheblich vom Vorjahr ab, da dort in der Lockdownphase sehr viel mehr Anfragen erfolgten. Ebenfalls abweichend zum ersten Lockdown war, dass es praktisch keine Anrufer/Anruferinnen mehr gab, die sich als Opfer der Pandemiemaßnahmen fühlten oder einfach mal mit jemandem sprechen wollten.

Wie in den Vorjahren, kamen die Anfragen nahezu alle aus Berlin. Soweit Anfragen aus anderen Bundesländern erfolgten, gab es fast immer einen Bezug zu Berlin.

4. Netzwerk

An der wichtigen Bedeutung der Netzwerkarbeit hat sich nichts geändert. Über das ganze Jahr habe ich regelmäßig an Online-Veranstaltungen teilgenommen, zahlreiche Telefonate geführt und ab Mai/Juni auch wieder verstärkt an persönlichen Treffen dabei sein können. Dies gilt für alle drei Ebenen (Land, Bund, Europa). Meine Kontakte zu den Botschaften und Konsulaten konnte ich aufrechterhalten. Dabei informierte ich beispielsweise diverse Botschaften über die Anlaufstellen bei terroristischen Straftaten oder wir besprachen Hilfsmaßnahmen bei konkreten Einzelfällen, wenn ausländische Staatsbürger in Deutschland zu Schaden kamen.

Im Juni 2021 hatte mich der mexikanische Botschafter eingeladen, um mit ihm persönlich mögliche Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt zu erörtern. Die Botschaft setzt sich schon seit Jahren für eine Stärkung Betroffener ein, die einen lateinamerikanischen Hintergrund haben und wegen Sprach- oder Sozialbarrieren nicht die erforderliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ab Oktober trafen wir uns auch wieder regelmäßig in der britischen Botschaft. Dort stellten wir einen Vergleich zum Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention an. Dieser Vergleich sollte die Best Practice Erkenntnisse im Umgang mit Gewalt gegen Frauen und Mädchen und bei häuslicher Gewalt aufzeigen.

Weiter konnten wir den zweiten Opferfachtag in London vorbereiten und organisieren, der im April 2022 als Hybridveranstaltung parallel in Berlin und London durchgeführt wurde.

In dem Jahr gab es zwei besondere Ereignisse, die aufgrund ihrer Bedeutung nachfolgend gesondert dargestellt werden sollen.

a. Aussage als sachverständiger Zeuge vor dem Berliner Untersuchungs- ausschuss

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte im Juli 2017 einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 eingesetzt. Der Ausschuss bestand aus zwölf Mitgliedern (aus den Fraktionen SPD: 3, CDU: 2, Die Linke: 2, Bündnis 90/Die Grünen: 2, AfD: 2, FDP: 1).

Am 30. April 2021 wurde ich als sachverständiger Zeuge über mehrere Stunden befragt. Der Ausschuss befragte mich insbesondere zu folgenden Punkten:

- Erkenntnisse zu Koordination zwischen Betroffenen und Opferhilfseinrichtungen sowie zur Reaktionsfähigkeit der bestehenden Strukturen im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen.

- Rechtslage im Bereich des Untersuchungszeitraum und Veränderungen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem Anschlagsgeschehen.

- Erkenntnisse zu fehlenden oder unzureichend ausgestalteten oder zu Problemen in der Wahrnehmung von Hilfsangeboten im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen.

- Analyse, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Rechten und Möglichkeiten der Opfer.

b. Teilnahme bei Vorstellung des Abschlussberichts des Untersuchungs- ausschusses des Deutschen Bundestags mit anschließender Begegnung

Im Mai 2021 lud mich der Bundestagspräsident, Dr. Wolfgang Schäuble, ein, zunächst auf der Tribüne im Bundestag der Beratung des Abschlussberichts des 1. Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz beizuwohnen. Sodann lud er mich ein, an der Begegnung mit den Betroffenen des Anschlags teilzunehmen.

Das Treffen mit den Betroffenen lief so ab, dass diese in zwei Gruppen aufgeteilt wurden. Darüber sollte ermöglicht werden, dass jede/-r seine Fragen an die Gesprächspartner richten konnte. Entsprechend wurden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ebenfalls in zwei Gruppen aufgeteilt. Der Präsident stand der einen Gruppe vor, die Vizepräsident Claudia Roth der anderen. Er teilte mich der Gruppe der Vizepräsidentin zu. Den Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Prof. Dr. Franke, teilte er seiner Gruppe zu. Wir führten dann jeweils zeitgleich Gespräche zunächst mit der einen Gruppe der Betroffenen und sodann mit der anderen. Dabei nahmen wir Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen entgegen. Nach den Gesprächen führten wir am späteren Nachmittag Telefonate und glichen die Problemstellungen ab. Der Präsident bat dann Herrn Prof. Dr. Franke und mich, diversen Fragen und Kritiken nachzugehen und die Probleme einer Lösung zuzuführen. Entsprechend erörterten der Bundesbeauftragte, die Leiterin seiner Geschäftsstelle, Frau Frey-Simon, und ich die Einzelheiten. Im Schwerpunkt ging es dabei um die Kritik am Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, da mehrere Betroffene angaben, keine hinreichenden Leistungen zu erhalten. Einige Tage später kam es zu einem Treffen u.a. mit dem Leiter des Amtes, Herrn Michael Thiel. Die Behörde informierte uns unter Beachtung des Datenschutzes über die Anzahl der Anträge, der Positiv- und Negativentscheidungen, der Anzahl der Widersprüche und der Klagen. So stellte sich heraus, dass einige Medienberichte diese Zahl stark überhöht dargestellt hatten. Nach Klärung dieser und weiterer Fragen führten wir mit dem Präsidenten eine Telefonkonferenz durch. Er wollte detailliert wissen, welche Kritikpunkte der Betroffenen zutrafen und wie den Fragen und Anregungen

nachgegangen wurde. Ich führte mit einigen Betroffenen vor und nach der Telefonkonferenz Gespräche, im Wesentlichen wurde dies aber von der Geschäftsstelle des Bundesbeauftragten übernommen.

In dem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass ich – wie jedes Jahr – am 19. Dezember an der Gedenkveranstaltung in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche teilgenommen hatte. Wie jedes Jahr stand ich für die Betroffenen als Gesprächspartner bereits ab dem Nachmittag zur Verfügung. Am Abend dann insbesondere als Ansprechpartner für die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und den Obmann des Untersuchungsausschusses des Bundestags, Herrn Benjamin Strasser.

5. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann ich mittlerweile auf gewachsene Strukturen blicken. Zahlreiche Journalisten und Journalistinnen kennen mich seit Jahren und rufen oder schreiben mich regelmäßig an, um unterschiedlichste Fragen des Strafrechts und des Opferschutzes mit mir zu erörtern.

II. Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

1. Tätigkeiten der „Zentralen Anlaufstelle“ und des Referats „Opferschutz und Opferhilfe“

Wie im Bericht des Vorjahres ausführlich dargestellt, hat die sich im Jahre 2018 errichtete „Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen“ etabliert und in der Praxis bewährt.

Gleiches gilt für das ebenfalls im Jahre 2018 eingerichtete Referat Opferschutz und Opferhilfe. Zwischen uns besteht eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mittlerweile haben sich dauerhafte Arbeitskreise etabliert, die mehrmals im Jahr tagen. Zum Teil finden die Veranstaltungen online statt und bieten somit auch mir regelmäßig die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Dabei diskutieren wir beispielsweise in regelmäßigen Abständen den jeweiligen Verlauf des Pilotprojekts „ProAktiv“. Wir analysieren Schwachstellen, setzen uns mit Kritik auseinander und entwickeln Verbesserungsvorschläge. Das Referat verfügt zwischenzeitlich über ein sehr gutes Netzwerk und die Arbeitskreise profitieren entsprechend davon, dass darüber weitere Fachleute ihr Wissen und ihre Expertise in die Gruppen einbringen.

Das sehr gut funktionierende „Zusammenspiel“ aller Akteure hat meines Erachtens nach den Opferschutz in den letzten Jahren deutlich vorangebracht.

2. Finanzielle Zuwendungen

Die Senatsverwaltung unterstützt im Zeitraum 2020/2021 insgesamt sieben Einrichtungen im Förderbereich „Gewaltprävention und Opferschutz“ sowie drei Projekte im Förderbereich „Opfer/Zeugen“ durch finanzielle Zuwendungen57. Die Gesamtzuwendungen wurden weiterhin angehoben. Sie liegen für die Projekte im Förderbereich „Gewaltprävention und Opferschutz“ für 2021 bei 2.021.390 (2020:

1.875.210 €)58. Die Projekte im Förderbereich „Opfer/Zeugen“ erhalten für 2021

774.080 € (2020: 664.910 €)59. Um die dadurch unterstützten Tätigkeiten im Opferschutz zu veranschaulichen, sollen exemplarisch zwei der Einrichtungen näher dargestellt werden:

a. Gewaltschutzambulanz der Charité

Im Februar 2014 nahm die Berliner Gewaltschutzambulanz ihre Arbeit auf. Es handelt sich dabei um eine rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Begutachtung und Dokumentation der Verletzungen von Gewaltopfern an der Charité. Auch ohne sofortige Einschaltung der Polizei ist es hier gleichzeitig möglich, rechtsmedizinische Expertise und fachkundige Unterstützung erfahren zu können, auch was das weitere Procedere und konkrete Hilfsangebote betrifft60. Insgesamt kann man feststellen, dass die Inanspruchnahme des Angebotes der Gewaltschutzambulanz für das Jahr 2021 weiter stark angestiegen ist.

b. Opferhilfe Berlin e.V.

Die „Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e. V.“ berät und unterstützt sowohl Opfer als auch Zeugen/-innen von Straftaten und deren Angehörige in Berlin. Der Verein hilft unabhängig von Delikt, Alter, Geschlecht und Herkunft. Die Leistungen sind für die Betroffenen kostenlos und vertraulich. Der Verein unterhält eine Beratungsstelle in Moabit, arbeitet mit der Zeugenbetreuung am Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin (siehe unten) zusammen und unterhält eine Online-Beratung.

3. Andere Tätigkeiten

Die Tätigkeiten der Senatsverwaltung beschränkten sich nicht allein auf finanzielle Zuwendungen. Weiter werden regelmäßig Projekte der Gewaltprävention und des Opferschutzes initiiert oder unterstützt. Diese sind sehr vielfältig und reichen beispielsweise von Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels über eine Neustrukturierung der Rechtshilfe für Ersuchen aus und in EU-Staaten. Von besonderer Bedeutung waren dabei die vielfältigen Tätigkeiten des nachfolgend beschriebenen Projekts „Ansprechpartner-/in bei der Staatsanwaltschaft für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“.

Im Jahre 2012 wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ernannt. Unter dieser Sammelbezeichnung ist jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität. In diesem Bereich ist die Bereitschaft, Straftaten anzuzeigen, signifikant geringer. Die Gründe hierfür sind vielfältig, wobei Angst und Scham meist eine Rolle spielen dürften. Um der Bildung rechtsfreier Räume und daraus folgenden Gefahren für Bewohner/-innen oder Gästen von Berlin zu begegnen, wurde die Stelle errichtet. Hierbei können sich die Opfer jederzeit mit Fragen an ihre Ansprechpartner/-innen wenden77.

Im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich feststellen, dass die polizeilich gemeldeten Opferzahlen im Bereich der vorurteilsmotivierten Kriminalität gegen Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexuelle im Jahr 2021 weiter angestiegen sind. Mithin wird die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in der Community zunehmend besser angenommen. Dies ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg der Bekämpfung von homophober und transphober Hasskriminalität – der ohne die enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin, der Polizei Berlin und nichtstaatlichen Akteuren nicht möglich wäre.

Bei den oben angegebenen Zahlen sind Überschneidungen möglich.

Wie in den Jahren zuvor sind die am häufigsten gegen diese Opfergruppe verübten Taten auch im Jahr 2021 Beleidigungen (54%), Körperverletzungen (16%) und Bedrohungen (10%). Aber auch die Delikte Sachbeschädigung (6%) und Volksverhetzung (7%) sind hier anzumerken. Bei der Fallzahl ist zu beachten, dass Versuche mitinbegriffen sind und es sich zum Teil um tateinheitliche Verwirklichung der Delikte handelt.

D. Inanspruchnahme von Opferhilfsangeboten sowie von Opferrechten

I. Zeugenbetreuungsstelle (sog. Zeugenzimmer)

Die Zeugenbetreuung im Kriminalgericht Moabit unterstützt Menschen, die als Zeugen/-innen und/oder Opfer einer Straftat im Strafverfahren aussagen müssen und deren Angehörige. Bei kindlichen Zeugen/-innen erfolgt eine Betreuung mit altersgerechten Methoden, um sie auf ihre Zeugenaussage vorzubereiten. Die Räume dienen als geschützter Ort zur Überbrückung von Wartezeiten vor einer Verhandlung. Zudem wird ermöglicht, sich vorab mit dem Gerichtssaal vertraut zu machen und es wird eine persönliche Begleitung zu Gerichtsverhandlungen angeboten. Nach Angaben des Opferhilfe-Berlin e.V. wurde die Zeugenbetreuungsstelle wie folgt in Anspruch genommen:

II. Psychosoziale Prozessbegleitung

Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz, in Kraft getreten am 01.01.2017) wurde die psychosoziale Prozessbegleitung in § 406g StPO gesetzlich verankert. Danach haben insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte, ein Recht auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Dies umfasst die qualifizierte, nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Erweiterte Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden sich im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG), welches ebenfalls am 01.01.2017 in Kraft getreten ist86. Für Berlin werden die Voraussetzungen für die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleiter/-innen im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 23. Februar 2017 geregelt87. Für die Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung dann beiordnet. Nach Angaben der Prozessbegleiterinnen wurde die Möglichkeit wie folgt in Anspruch genommen, wobei die Zahlen deutlich

und nachvollziehbar nach oben von der offiziellen Statistik abweichen, da dort nach einem anderen Schlüssel erfasst wird:

Diese Form der Opferunterstützung besteht nun seit mehreren Jahren. Die verfügbaren Zahlen zeigen, dass die Hilfe angenommen wird. Gemessen an den Opferzahlen erscheint die Anzahl an Beiordnungen aber nach wie vor eher niedrig.

III. Nebenklageverfahren bis 2021

Die Möglichkeit der Nebenklage wurde in den Jahren 2011 bis 2021 wie folgt in Anspruch genommen:

Aus der Tabelle ergibt sich, dass die Inanspruchnahme der Nebenklage nicht von Jahr zu Jahr angestiegen ist. Im Gegenteil – die Zahlen stagnieren bzw. haben sich in den letzten zehn Jahren insgesamt eher rückläufig bewegt. Die Inanspruchnahme vor dem Amtsgericht ist im Vergleich zum Jahr 2020 zwar leicht angestiegen. Hierbei ist

jedoch zu beachten, dass durch die im Rahmen der Eindämmungsverordnung durchgesetzten Maßnahmen der SARS-CoV-2-Pandemie die Gerichte insbesondere im Jahr 2020 angehalten waren, zahlreiche Gerichtstermine aufzuheben bzw. nur begrenzt zu terminieren.

IV. Adhäsionsverfahren bis 2021

In Berlin haben seit 2011 wie folgt Betroffene das Institut der Adhäsion in Anspruch genommen:

Amtsgericht Tiergarten

2011

2012

2013

2014101

2015102

2016103

2017104

2018105

2019106

2020107

2021108

Endurteil

56

57

47

69

64

46

48

51

42

30

29

Grundurteil

12

7

10

4

8

8

9

3

5

5

6

Gerichtl. protokol.

Vergleich

19

27

33

23

27

13

12

10

12

8

5

V. Erledigte Verfahren mit Auflagen, die auch den Geschädigten zugutekamen

In den Jahren 2011 bis 2021 wurden - je nach Verfahrensstadium den / der Beschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten - in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen folgende Geldbeträge auferlegt:

VI. Opfer- und Schadensfonds

1. Opferfonds

Der Opferfonds finanziert sich aus den geleisteten Arbeitsstunden von Tätern/-innen, deren Ertrag den Geschädigten zugutekommt. In den Jahren seines Bestehens konnte bisher ein Gesamtbetrag in Höhe von 797.787,31 € aus dem Opferfonds an Geschädigte ausbezahlt werden128. Es konnten aus dem Opferfonds als Wiedergutmachung insgesamt folgende Beträge in € ausgezahlt werden:

2. Schadenfonds

Der Schadenfonds bietet die Möglichkeit einer materiellen Opferentschädigung in Fällen, in denen bei mittellosen Tätern/-innen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht in Betracht kommt, Schadenswiedergutmachung aber schon aus erzieherischen Gründen bzw. im Opferinteresse angebracht erscheint. Mittlerweile nutzen alle

Jugendabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten sowie die Jugendstrafkammern des Landgerichts dieses Angebot.

VII. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Die Statistik zum TOA stellt sich für den Zeitraum von 2012 bis 2021 wie folgt dar (Anzahl der Beschuldigten / Geschädigten):

VIII. Opferentschädigungsgesetz

In Berlin wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.241 Anträge zur Opferentschädigung gestellt153. Davon wurden 1.176 Anträge erledigend bearbeitet. 315 Anträge wurden anerkannt: In 76 Fällen wurden Versorgungsbezüge bewilligt, bei 139 Personen wurde eine Schädigungsfolge anerkannt und bei 100 Anträgen wurden (nur) die Kosten anerkannt. 585 Betroffene haben psychotherapeutische Betreuung in einer Traumaambulanz bewilligt bekommen haben. 674 Anträge wurden abgelehnt bzw. 187 haben sich auf sonstige Weise erledigt. Die Antragsstatistiken der letzten Jahre lauten wie folgt:

E. Erkenntnisse

I. Entwicklung der Fallzahlen von Opfern von Straftaten

Die Zahl der Opfer lag im letzten Jahr bei 82.956 Personen. Dies stellt zwar einen gewissen Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar. Dennoch liegt die Zahl der Opfer damit seit 2018 „stabil“ über 80.000. Im Zehnjahresvergleich ist zu erkennen, dass die Zahl im Zeitraum von 2013 bis 2017 unter 80.000 lag. Davor war sie darüber und ist es seit 2018 auch wieder. Weiter ist zu erkennen, dass es innerhalb der Opferdelikte über die Jahre erhebliche Schwankungen gibt. Während beispielsweise im letzten Jahr die Raubdelikte rückläufig waren, ist die Zahl gemeldeter Sexualdelikte und Delikte an Kindern gestiegen. Wie schon in den Vorjahren festgestellt, ist allein die Gesamtzahl sämtlicher Opfer aber so hoch, dass die Anstrengungen und Tätigkeiten beim Opferschutz nicht nachlassen dürfen. Hinzu kommt, dass der Anstieg von geschädigten Kindern zeigt, dass in Teilbereichen eine besondere Verstärkung erforderlich scheint. Dies gilt auch für den Bereich der vorurteilsmotivierten Straftaten, die von Jahr zu Jahr ansteigen. Über all das ist sich der Berliner Senat im Klaren, weswegen, wie oben dargestellt, der Schutz auch ausgebaut wird.

II. Umfassendes Angebot und Nutzung der Hilfseinrichtungen im Land Berlin

Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse. Berlin verfügt über ein dichtes Angebot in allen Teilbereichen des Opferschutzes. Auf dem Portal „Hilfe in Berlin“ finden sich mittlerweile 111 Opferhilfseinrichtungen, die sich über die ganze Stadt verteilen und praktisch sämtliche Themenfelder der Belange der Betroffenen gut abdecken154.

Auch im letzten Jahr bestätigte sich, dass die Einrichtungen von den Betroffenen regelmäßig in Anspruch genommen wurden.

III. Stagnierende und zum Teil sinkende Inanspruchnahme

Unter der Annahme, dass die Inanspruchnahme einzelner Rechte und Möglichkeiten infolge der Coronaepidemie in den letzten beiden Jahren gesunken ist, ergibt die Gesamtbetrachtung über einen mehrjährigen Zeitraum gleichwohl ein sehr gemischtes Bild.

So ist positiv hervorzuheben, dass die Inanspruchnahme der Gewaltschutzambulanz und der Opferhilfe Berlin e.V. seit Jahren kontinuierlich steigt. Die Zeugenbetreuungsstelle verzeichnete nach Jahren des Rückgangs wieder einen

leichten Anstieg. Erfreulich ist weiterhin, dass die Nutzung der Psychosozialen Prozessbegleitung seit ihrer Einführung beständig wächst. Dem steht im Zehnjahresvergleich gegenüber, dass es keine Weiterentwicklung bei der Nebenklage und der Adhäsion gibt. Vielmehr lässt sich gegenteilig feststellen, dass die Inanspruchnahme, über den ganzen Zeitraum betrachtet, rückläufig ist. Dies ist umso erstaunlicher, als der Gesetzgeber beide Möglichkeiten schon vor Jahren gestärkt hat. In beiden Bereichen ist nämlich die für die Geschädigten kostenfreie Inanspruchnahme in einer Vielzahl von Fällen viel einfacher geworden. So kann abermals nur festgestellt werden, dass die gesetzliche Regelung, wonach die Opfer über ihre Befugnisse inner- und außerhalb des Strafverfahrens frühzeitig zu unterrichten sind, die Betroffenen nur sehr begrenzt erreicht.

Die Erkenntnis bleibt daher unverändert wie im Vorjahr dieselbe, wonach die Idee des Gesetzgebers gescheitert ist, wonach es genügen soll, die Geschädigten lediglich zu informieren und diese schon deswegen anschließend alles eigenständig zu beantragen fähig sind. Dies trifft nur auf einen Teil zu, während zahlreiche Geschädigte aus unterschiedlichen Gründen (z.B. wegen der Verletzungsfolgen oder schwer verständlicher Anträge) dies nicht schaffen und somit unerreicht bleiben. In der Folge wird beim gesetzlichen Status quo niemals eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden. Dies ist für die Betroffenen persönlich nachteilig und belastet zudem unnötig die Krankenkassen und das Land Berlin. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie es besser gemacht werden kann.

F. Handlungsempfehlungen

I. Fortsetzung und Ausweitung des Projekts „proaktiv“

Im letzten Jahr hatte ich nur eine Handlungsempfehlung gegeben, nämlich die Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Projekts „proaktiv“. Dies ist geschehen, die Finanzierung der Pilotphase (bis einschließlich März 2023) ist erfolgt.

Aufgrund der, meiner Auffassung nach, überragenden Bedeutung des Projekts und des Umstands, dass nunmehr auch das Kalenderjahr 2022 weit vorangeschritten ist, soll aufgezeigt werden, wie es sich entwickelt hat.

Zunächst sollen noch einmal die Hintergründe der grundsätzlichen Problematik der Inanspruchnahme der Rechte und Möglichkeiten sowie die Entwicklung des Projekts dargestellt werden:

In Berlin haben in der Vergangenheit max. 10% der Menschen, die eine Straftat erlebten, die vorhandenen Hilfsangebote genutzt. Diese Quote ist im internationalen Vergleich alles andere als gut. Grund hierfür ist maßgeblich, dass nach der geltenden Regelung in der Strafprozessordnung für die Ermittlungsbehörden nur die Pflicht besteht, die Geschädigten über ihre Rechte zu informieren. Über Jahre hinweg habe

ich darauf hingewiesen, dass diese Regelung im praktischen Alltag nicht gut funktioniert. Dies ist auch leicht nachvollziehbar, da die Polizei am Tatort zahlreiche andere Aufgaben zu erledigen hat. Zudem haben die meisten Opfer in dieser Ausnahmesituation regelmäßig andere Sorgen und Probleme. Zu den späteren Zeitpunkten, wo sie für die Hilfe erheblich zugänglicher sind, stellt es aber für viele

– gleich aus welchen Gründen – eine hohe Hürde dar, sich selbständig an eine Opferhilfeeinrichtung zu wenden. Daher hatten viele Mitstreiter und Mitstreiterinnen wiederholt den Vorschlag unterbreitet, aktiv auf die Geschädigten zuzugehen. So wird es nämlich in vielen anderen Staaten sehr erfolgreich praktiziert. Im Jahre 2020 konnte diese andere, nämlich proaktive Vorgehensweise, in Berlin endlich verbindlich auf den Weg gebracht werden:

Am 01.03.2020 hat die „proaktiv – Servicestelle für Betroffene von Straftaten“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist ein Projekt der Opferhilfe Berlin e.V. und ist über diesen in den Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverbanbd Berlin e.V. sowie in den Arbeitskreis der Opferhilfen Deutschlands (ado) eingebunden. Das proaktiv- Team besteht aus Sozialarbeiter/-innen und Psycholog/-innen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Opferschutz in Berlin durch einen proaktiven, niedrigschwelligen Ansatz zu erweitern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und Berliner Beratungsstellen ein Pilotprojekt entwickelt155. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat das Projekt über das Referat für Opferschutz und Opferhilfe umfassend begleitet, betreut und somit erst ermöglicht. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Verwaltung lagen dabei auf der Sicherstellung der Finanzierung für die Jahre 2020 und 2021 nebst der Steuerung und Absprache mit weiteren beteiligten Senatsverwaltungen, insbesondere der Innenverwaltung. Weiter wurde maßgeblich das Kernstück dieser Vorgehensweise, nämlich die schriftliche Einwilligungserklärung der Geschädigten, entwickelt, da sich dort umfassende datenschutzrechtliche Problemstellungen zeigten.

Am 25.08.2021 startete die Erprobung des Projekts. Ziel ist, dass Betroffenen einer Straftat ein Unterstützungsangebot gemacht wird und sie sich nicht mehr selbstständig um Hilfe kümmern müssen. Das Projekt wird gemeinsam mit der Polizei Berlin in der Landespolizeidirektion 2 (Charlottenburg/Wilmersdorf, Spandau, Moabit) umgesetzt. Die Polizeibeamt/-innen bieten den Anzeigesteller/- innen vor Ort die Unterstützung durch die proaktiv-Servicestelle an. Wird das gewünscht und die schriftliche Einwilligung gegeben, sucht die Servicestelle ein passendes Hilfeangebot heraus. So arbeitet sie als Vermittlerin zwischen den Betroffenen, der Berliner Polizei und den Opferhilfseinrichtungen.

Nach anfänglich 12, sind mittlerweile 22 Kooperationspartner in Berlin (mit unterschiedlichen Fachrichtungen z.B. antisemitische, rechtsextremistische oder sexuelle Gewalt) Teil des Netzwerks des Projekts, welches auf die kooperierenden Fachberatungsstellen angewiesen ist156. Die jeweils ausgewählte Einrichtung nimmt zeitnah Kontakt zur betroffenen Person auf, macht ein Beratungsangebot, gibt erste

Informationen und stellt gegebenenfalls Kontakt zu weiteren Einrichtungen her. So soll unter anderem die psychische Belastung reduziert werden und eine Verbesserung der Versorgung der Geschädigten erreicht werden. Beides entspricht den Standards der Istanbul Konvention und der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29157.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des letzten Jahresberichts konnte ich festhalten, dass das Projekt in den ersten beiden Wochen äußerst erfolgreich startete. In der Zeit vom 25.08.2021 bis zum 07.09.2021 vermittelte die Polizei bereits 110 Anfragen an die Servicestelle158.

Nach einem Jahr lassen sich folgende Feststellungen treffen:

- Die Beamten und Beamtinnen der Direktion 2 haben rund 1.700 Menschen an die Servicestelle vermittelt. Der Großteil konnte von den Kooperationspartnern erreicht werden (telefonisch oder postalisch) und erhielt Beratung und Unterstützung. Wie vorgesehen, wurden Betroffene aller Deliktsgruppen und aller Altersgruppen vermittelt. Dabei zeigte sich, dass das proaktive Vorgehen auch für häufig schwer erreichbare Gruppen, wie z.B. Menschen mit hohem Lebensalter oder Beeinträchtigungen, einen guten Zugang zum Hilfenetz darstellt159.

- Die im Vorjahresbericht angestellte erste Hochrechnung fiel damit überhöht aus. Gleichwohl handelt es sich um eine mehr als zufriedenstellende Zahl an Betroffenen, die unterstützt werden konnte. Die Hochrechnung hatte ich auf der Basis der ersten beiden Wochen erstellen müssen. Nun zeigte sich über ein ganzes Jahr, dass es immer wieder zu Schwankungen kam, die zum Teil sogar ganz erheblich ausfielen. Das ganze Jahr betrachtend, stellen die tatsächlich Erreichten einen guten Mittelwert dar.

- Als immer wiederkehrendes Problem im Alltag zeigte sich, dass die Einwilligungserklärung von den Betroffenen als kompliziert und mindestens teilweise als unverständlich empfunden wurde. Dies hängt aber nicht damit zusammen, dass die Erklärung schlecht gemacht wurde, sondern mit der äußert komplizierten Rechtslage, die juristischen Laien ohne erheblichen Zeitaufwand kaum erklärt werden kann. Dies ist insofern äußerst misslich, als die Geschädigten sich ohnehin fast immer in einer Ausnahmesituation befinden und deswegen dann häufig

– wenig überraschend - ablehnend auf umfassende Erklärungen zum Datenschutz reagieren. Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Einwilligungserklärung überarbeitet. Sie ist nunmehr übersichtlicher, lediglich noch eine Seite muss ausgefüllt werden, missverständliche Formulierungen wurden entfernt und der Datenschutzteil konnte Nutzerfreundlicher dargestellt werden. Die neue Fassung wird seit Ende September 2022 eingesetzt. Die Einwilligungserklärung gibt es in 7 Sprachen (deutsch, englisch, arabisch, türkisch, französisch, russisch und polnisch) sowie in leichter Sprache160.

- Als weitere Schwierigkeit im Alltag zeigt sich, dass bei zahlreichen Polizeieinsätzen vor Ort eine Vermittlung an die Servicestelle nicht möglich oder nicht förderlich ist. Damit ist hier nicht die Gruppe der Betroffenen gemeint, die infolge von Verletzungen am Tatort nicht ansprechbar oder hinreichend zugänglich für Informationen ist, sondern mehrere andere Fallkonstellationen. Der Opferbeauftragte konnte sich darüber selbst ein Bild machen, als er Mitte Juli 2022 eine Funkwagenbesatzung während ihrer ca. 12 Stunden andauernden Schicht begleiten konnte. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen es (glücklicherweise) keine Geschädigten gab, wie beispielsweise das Anhalten von Verkehrsteilnehmern, die Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen missachteten. Weiter handelt es sich um Fälle, bei denen es zwar Geschädigte gibt, die Vermittlung aber gleichwohl wenig bringen dürfte, wie beispielsweise beim Verzehr von Speisen im Restaurant ohne Bezahlung oder beleidigendes Anpöbeln durch einen alkoholisierten Obdachlosen. Schließlich gibt es jeden Tag zahlreiche weitere Fallkonstellationen, bei denen eine Vermittlung von vorneherein ausscheidet. Dies zeigt sich exemplarisch bei Meldungen über versuchte Einbrüche, Lärm- und Rauchstörungen in öffentlichen Parkanlagen, illegale Müllablagerungen oder Lärmbelästigungen durch sogenanntes Partyvolk. Das so entstandene Bild, wonach nur ein Teil für die Servicestelle geeignet ist, festigte sich durch Gespräche mit weiteren Polizistinnen und Polizisten unterschiedlicher Abschnitte der Direktion 2. Dies führt zu zwei Erkenntnissen:

Die Zahl der gemeldeten Vorfälle bei der Polizei lassen nur sehr bedingte Rückschlüsse darauf zu, wie hoch die Anzahl der Betroffenen ist, die entsprechende Hilfen benötigen.

Es ist ratsam, Geschädigte bei ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung ein weiteres Mal auf die Servicestelle hinzuweisen, da sich die Bedürfnisse der Geschädigten im Laufe der Zeit nach der Tat oftmals verändern.

- Rücksprachen des Opferbeauftragten mit Polizisten und Polizistinnen auch über die Direktion 2 hinaus zeigten, dass das Projekt durchgehend positiv aufgenommen wird. Vielfach wurde das Projekt begrüßt, da darüber Hilfreiches für die Opfer unternommen wird. Die anfängliche Skepsis, wonach der Polizei erhebliche Mehrarbeit zugemutet wird, hat sich nicht erhärtet. Die Information der Betroffenen vor Ort, das Einholen der Einwilligung und das Bearbeiten der Daten, nimmt natürlich Zeit in Anspruch. Wenn dieser aufgewendeten Zeit aber gegenübergestellt wird, welche Informationspflichten der Gesetzgeber mittlerweile der Polizei ansonsten auferlegt hat, spart die Polizei bei Vermittlung an die Servicestelle erheblich an Zeit ein.

- Schlussendlich konnte der Opferbeauftragte auch mit Geschädigten sprechen, die sich ausnahmslos zufrieden mit dem Projekt zeigten. Einige gaben an, dass sie von sich aus keine Hilfe gesucht hätten, nun aber dankbar waren, diese erhalten zu haben.

Dies traf insbesondere auf Menschen mit Behinderungen und ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen zu.

Nach alledem kann meine Handlungsempfehlung daher nur lauten, das Projekt über die Pilotphase hinaus weiter zu finanzieren und nach Möglichkeit auf die gesamte Stadt auszuweiten.

II. Stärkung präventiver Maßnahmen im Umfeld geflüchteter Menschen

Wie oben aufgezeigt, gibt es mehrere mögliche Schwachpunkte, die den Schutz geflüchteter Menschen negativ beeinflussen können. Daher ist es aus meiner Sicht empfehlenswert, jedenfalls eine validere Datenbasis zu erstellen. Diese wäre sowohl im präventiven Bereich als auch bei der Strafverfolgung geeignet, Schwachpunkte zu erkennen. Diese könnten dann für effektivere Gegenmaßnahmen genauer analysiert werden.

Weiter ist auffällig, dass es in den letzten Jahren und so auch in den Jahren 2020 und 2021 zu schwersten Straftaten kam, bei denen die Täter ebenfalls aus den Staaten stammen, aus den viele Menschen nach Deutschland flüchten. Exemplarisch steht dafür die sogenannte „Amokfahrt auf der A 100“, bei der der zwischenzeitlich aus dem Irak stammende Angeklagte vom Landgericht Berlin verurteilt wurde, weil er mehrere Motorradfahrer bewusst angefahren und schwer verletzt hatte161.

Oder der Fall, bei der der aus Afghanistan stammende Verurteilte einer Hobbygärtnerin in Wilmersdorf ohne nachvollziehbaren Grund in den Hals stach162.

Die Gemeinsamkeit der Fälle besteht darin, dass beide Täter psychisch sehr schwer erkrankt sind. Rückfragen meinerseits bei Flüchtlingseinrichtungen und der Blick auf weitere laufende Strafverfahren am Landgericht Berlin zeigen, dass es zwischenzeitlich zu weiteren schwersten Taten kam und auch künftig damit zu rechnen ist. Bei den beiden zuvor benannten Fällen zeigte sich in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, dass die Täter schon geraume Zeit zuvor psychisch auffällig waren und dies auch von vielen Menschen wahrgenommen wurde. Geholfen wurde ihnen gleichwohl nicht. So berichteten Zeugen wörtlich, dass sie die Täter lediglich als „Spinner“ und „Irre“ in ihrer Nachbarschaft wahrgenommen hatten. Bei „Übertreibungen“ hätten sie dann die Polizei informiert. Naheliegend ist daher die Frage, ob nicht vergleichbare Taten künftig durch eine Stärkung des präventiven Bereichs vermieden werden können. In meinen Gesprächen und Treffen mit dem Geschäftsführer der Albatros gGmbH zeigte sich, dass die Ideen im Bereich der Prävention bereits vorliegen, es nur an der Umsetzung fehlt, da es dabei um die Aufstockung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und damit um entsprechende finanzielle Mittel geht. Für geflüchtete Männer und Jungen gibt es in Berlin nämlich grundsätzlich nur wenige Angebote, die über Sport oder

Deutschkurse hinausgehen. Gerade bei der therapeutischen Versorgung bedarf es aber weiterer Angebote. Albatros betreibt Unterkünfte, in denen teilweise zeitgleich mehr als 400 Geflüchtete untergebracht sind und verfügt dabei numerisch über etwas mehr als 1,6 Sozialarbeiter pro Einrichtung. Dies führt dazu, dass die Arbeit immer nur an der Oberfläche bleibt. Ebenso ist die Anzahl der mobilen Fachkräfte zu gering. Diese suchen Geflüchtete zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung auf, loten Bedarfe aus und lotsen in stationäre oder ambulante Versorgungsstrukturen. Albatros ist dabei einer von mehreren Trägern, der diese Projekte zudem mit Psychologen und Sozialarbeitern mehrsprachig umsetzt163.

Eine Möglichkeit der Verbesserung der Prävention könnte demzufolge darin bestehen, dass in Berlin sichergestellt wird, mittels mobiler Fachkräfte den Kontakt zu psychisch erkrankten Geflüchteten aufrechtzuerhalten.

Jedenfalls ist zu empfehlen, über die Vorgeschlagene und auch denkbare andere Maßnahmen nachzudenken, um weitere Opfer zu verhindern.

Quellenangaben

1 Senatskanzlei, „100 Tage für Berlin - Unsere Schwerpunkte für die Zukunftshauptstadt“ (15./16.01.2022), abrufbar unter: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:P5_dUu6Fb2UJ: (Öffnet in neuem Fenster) www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/100-tage-fuer-berlin.pdf&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de. (Öffnet in neuem Fenster) 2 Senatskanzlei, „Senat nimmt Eckpunkte für ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur Kenntnis“ (22.03.2022), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1188601.php. (Öffnet in neuem Fenster)

3 Ibid.

4 Senatskanzlei, Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 90, abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)berlin.de/rbmskzl/regierende- (Öffnet in neuem Fenster) buergermeisterin/senat/koalitionsvertrag.

5 BMJV, DiskE: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (24.06.2020), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)bmj.de/SharedDocs/Gesetzgeb (Öffnet in neuem Fenster)ungsverfahren/Dokumente/ (Öffnet in neuem Fenster) Bgbl_Cyberstalking.pdf? blob=publicationFile&v=2.

6 BMJV, “Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen“ (21.10.2022), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2 (Öffnet in neuem Fenster)021/ (Öffnet in neuem Fenster) 0324_Bekaempfung_von_Stalking.html.

7 BMJV, “Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellung und bessere Erfassung des Cyberstalkings“ (17.08.2021), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/ (Öffnet in neuem Fenster) DE/Cyberstalking.html;jsessionid=22F08F219D164B529B5DA9CBAE608AD2.2_cid324?nn=6704238.

8 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 117, abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)berlin (Öffnet in neuem Fenster).de/ (Öffnet in neuem Fenster)polizei (Öffnet in neuem Fenster)/_assets/verschiedenes/pks/pks_ (Öffnet in neuem Fenster)2014 (Öffnet in neuem Fenster).pdf. (Öffnet in neuem Fenster)

9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Adressen gegen Gewalt, abrufbar unter: http://www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/weitere-publikationen/adressen-gegen-gewalt/. (Öffnet in neuem Fenster)

10 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 4, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

11 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 35, a.a.O. 12 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, S. 135, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

13 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2013, S. 128, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

14 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 117, a.a.O.

15 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, S. 124, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

16 Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2016, S. 14, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

17 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2017, S. 33, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

18 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2018, S. 28, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

19 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2019, S. 4, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

20 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2020, S. 4, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

21 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 4, a.a.O. 22 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 10, a.a.O. 23 Ibid.

24 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 11, a.a.O.

25 Ibid.

26 Ibid.

27 Ibid.

28 Ibid.

29 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 15, a.a.O.

30 Ibid.

31 Ibid.

32 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 13, a.a.O.

33 Ibid.

34 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 14, a.a.O.

35 Ibid.

36 Ibid.

37 Ibid.

38 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 19/29478 – (07.05.2021), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/294/1929478.pdf; (Öffnet in neuem Fenster)Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 19/31938 – (23.08.2021), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932189.pdf (Öffnet in neuem Fenster); Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 20/119 – (24.11.2021), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000119.pdf; (Öffnet in neuem Fenster)sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 20/718 – (15.02.2022), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000718.pdf (Öffnet in neuem Fenster);

39 Ibid.

40 Ibid.

41 Bundeskriminalamt, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild 2021, S.24, abrufbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextV (Öffnet in neuem Fenster) onZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2021.html;jsessionid=8F9D0944D98D1ED08DB29B8D45 (Öffnet in neuem Fenster) 578777.live301?nn=62336. (Öffnet in neuem Fenster)

42 Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Lagedarstellung Politisch motivierter Kriminalität in Berlin (2021), S. 36, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/. (Öffnet in neuem Fenster)

43 Ibid.

44 Bundeskriminalamt, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild 2021, S. 27, a.a.O.

45 ReachOut Berlin, „Rassistische, rechte und antisemitische Angriffe in Berlin“ (04.05.2022), abrufbar unter: https://www.reachoutberlin.de/de/Aktuelles/Veröffentlichungen/Pressemitteilung/Pressemitteilung%20zu%20den%20A (Öffnet in neuem Fenster) ngriffen%20in%20Berlin%202021/. (Öffnet in neuem Fenster)

46 Pro Asyl, Pressemitteilung, „Besorgniserregende Gewalt gegen Geflüchtete wird durch offizielle Statistik bagatellisiert“ (16.12.2021), abrufbar unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/besorgniserregende-gewalt-gegen- (Öffnet in neuem Fenster) gefluechtete-wird-durch-offizielle-statistik-bagatellisiert/. (Öffnet in neuem Fenster)

47 Amadeu Antonio Stiftung, Leben in Gefahr – Gewalt gegen Geflüchtete in Deutschland (2020), S. 74, abrufbar unter: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2021/06/Leben-in-Gefahr_web.pdf (Öffnet in neuem Fenster); weiter Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL, Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle, abrufbar unter: https://www.mut-gegen- (Öffnet in neuem Fenster) rechte-gewalt.de/service/chronik-vorfaelle. (Öffnet in neuem Fenster)

48 Brandenburg Verwaltungsvorschriften, Erlass Nr. 08/2016 im Ausländerrecht Aufenthaltsrecht; Bleiberecht für Opferrechtsmotivierter Gewaltstrafen vollziehbarer Ausreisepflichtige - §§ 60a Abs. 2, S. 3, 25 Abs. 5 AufenthG (21.12.2016), abrufbar unter: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_8_2016 (Öffnet in neuem Fenster); Alexander Fröhlich, „Abgelehnte Asylbewerber Brandenburg schafft Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt“ (Tagesspiegel, 03.01.2017), abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg-schafft-bleiberecht-fur-opfer-rechter- (Öffnet in neuem Fenster) gewalt-6617434.html. (Öffnet in neuem Fenster)

49 Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Bleiberecht für Opfer von Gewaltstraftaten bei Hasskriminalität (22.05.2017 - I B 1 Wr-0285/150), abrufbar unter: https://www.asyl.net/rsdb/m25174/; (Öffnet in neuem Fenster)Landesamt für Einwanderung,

„Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin VAB 60a, 2.2. Duldung für Zeugen / Zeuginnen von Verbrechen sowie für Opfer von Hasskriminalität, S. 458, abrufbar unter: https://www.berlin.de/einwanderung/service/downloads/artikel.875097.php. (Öffnet in neuem Fenster)

50 Verband der Beratungsstellen für Betroffene Rechter, Rassistischer und Antisemitischer Gewalt, Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt (BT-Drs. 19/6197), (26.06.2020) abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/703470/d60f2134ddcae34f59ca16462d7a8ddf/A-Drs-19-4-523-G-data.pdf. (Öffnet in neuem Fenster) 51 Ibid.

52 Amadeu Antonio Stiftung, Leben in Gefahr – Gewalt gegen Geflüchtete in Deutschland (2020), S. 71, a.a.O.

53 Alexander Eydlin, „Zahl der Angriffe auf Geflüchtete hat abgenommen“ (Zeit online, 22.02.2022), abrufbar unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-02/fluechtlinge-angriffe-gewalt-rechtsextremismus. (Öffnet in neuem Fenster)

54 Pro Asyl, Pressemitteilung, „Besorgniserregende Gewalt gegen Geflüchtete wird durch offizielle Statistik bagatellisiert“ (16.12.2021), abrufbar unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/besorgniserregende-gewalt-gegen- (Öffnet in neuem Fenster) gefluechtete-wird-durch-offizielle-statistik-bagatellisiert/. (Öffnet in neuem Fenster)

55 Migazin, „Dutzende Hilfsorganisationen fordern Abschaffung der Anker-Zentren“ (30.07.2021), abrufbar unter: https://www.migazin.de/2021/07/30/gescheitert-dutzende-hilfsorganisationen-abschaffung-anker/. (Öffnet in neuem Fenster)

56 Caritas Deutschland, Stellungnahme, Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland, (28.07.2021), abrufbar unter: https://www.caritas.de/stellungnahmen/aufruf-fuer-eine-zukunftsorientierte- (Öffnet in neuem Fenster) erstaufnahme-/2014379/. (Öffnet in neuem Fenster)

57 Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2022/2023, Band 6, Einzelplan 06, S. 25, abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2022-23/artikel.1232802.php. (Öffnet in neuem Fenster)

58 Ibid.

59 Ibid.

60 So Prof. Dr. Tsokos, Ärztlicher Leiter der Gewaltschutzambulanz, im Schreiben zum einjährigen Bestehen der Gewaltschutzambulanz der Charité.

61 Angaben der Gewaltschutzambulanz der Charité.

62 Ibid.

63 Ibid.

64 Ibid.

65 Ibid.

66 Ibid.

67 Ibid.

68 Ibid.

69 Opferhilfe - Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2014, S. 11-12, abrufbar unter: http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2011/05/Jahrebesricht-2014-9.4.15.pdf. (Öffnet in neuem Fenster)

70 Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2015, S. 8, abrufbar unter: http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2012/07/Jahresbericht-2015.pdf. (Öffnet in neuem Fenster)

71 Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2016, S. 6, abrufbar unter: http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2012/07/Jahresbericht-2016.pdf. (Öffnet in neuem Fenster)

72 Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2017 zur Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, Angehörige und Zeugen/Zeuginnen, S. 1.

73 Ibid.

74 Opferhilfe Berlin – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2019 zur Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, S. 1, a.a.O.

75 Opferhilfe Berlin – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2020 zur Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, S. 8, a.a.O.

76 Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2021 zur Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, S. 1.

77 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, abrufbar unter: http://www.berlin.de/sen/justv/beauftragte/ansprechpartnerin- (Öffnet in neuem Fenster) homophobe-hasskriminalitaet/. (Öffnet in neuem Fenster)

78 Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2014, S. 11-12, a.a.O.

79 Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2015, S. 18, a.a.O.

80 Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2016, S. 12, a.a.O.

81 Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2017 zur Zeugenbetreuungsstelle im Kriminalgericht Berlin, S. 1, 2.

82 Ibid.

83 Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2019 zur Zeugenbetreuungsstelle, S.2, a.a.O. 84 Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2020 zur Zeugenbetreuungsstelle, S.10, a.a.O. 85 Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2021, S. 1.

86 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2015, Teil I, Nr. 55, S. 2530.

87 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 73. Jahrgang, Nr. 6, 7. März 2017, 221 ff.

88 Hierbei handelt es sich um eine Statistik der Psychosozialen Prozessbegleiterinnen, welche diese in Eigenverantwortung führen.

89 Ibid.

90 Ibid.

91 Ibid.

92 Ibid.

93 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, abrufbar unter: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103. (Öffnet in neuem Fenster)

94 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, abrufbar unter: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103. (Öffnet in neuem Fenster)

95 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, abrufbar unter: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103. (Öffnet in neuem Fenster)

96 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#sprg235918. (Öffnet in neuem Fenster) 97 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, abrufbar unter:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte- (Öffnet in neuem Fenster) 2100230187004.pdf? blob=publicationFile. (Öffnet in neuem Fenster)

98 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte- (Öffnet in neuem Fenster) 2100230197004.pdf? blob=publicationFile. (Öffnet in neuem Fenster)

99 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte- (Öffnet in neuem Fenster) 2100230207004.html. (Öffnet in neuem Fenster)

100 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, abrufbar unter: https://ww (Öffnet in neuem Fenster)w.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte- (Öffnet in neuem Fenster) 2100230217004.pdf? blob=publicationFile.

101 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, a.a.O.

102 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, a.a.O.

103 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, a.a.O.

104 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, a.a.O.

105 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, a.a.O.

106 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, a.a.O.

107 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, a.a.O.

108 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, a.a.O.

109 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, a.a.O.

110 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, a.a.O.

111 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, a.a.O.

112 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, a.a.O.

113 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, a.a.O.

114 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, a.a.O.

115 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, a.a.O.

116 Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, a.a.O.

117 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2011 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php. (Öffnet in neuem Fenster)

118Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2012 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

119Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2013 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

120Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2014 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

121 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2015 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

122 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2016 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

123 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2017 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

124 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2018 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.

125 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2019 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php. (Öffnet in neuem Fenster)

126 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2020 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php. (Öffnet in neuem Fenster)

127 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2021 in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php. (Öffnet in neuem Fenster)

128 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.

129 Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 16, abrufbar unter: https://ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/jugendhilfepdf/Integrationshilfe/TOA/Jahresbericht_ Taeter_Opfer_Ausgleich_Berlin_2014.pdf.

130 Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.

131 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 18, abrufbar unter: https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/Sachbericht_2016.pdf. (Öffnet in neuem Fenster)

132 Angaben der Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.

133 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 44. 134 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 47. 135 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 48. 136 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.

137 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 17, a.a.O.

138 Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.

139 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 19, a.a.O.

140 Angaben der Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.

141 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 44. 142 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 47. 143 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 49. 144 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.

145 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 11, a.a.O.

146 Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks und des Landes Berlin.

147 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 11, a.a.O. 148 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2017, S. 11, a.a.O. 149 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 20.

150 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 21. 151 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 19. 152 Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 17. 153 Angaben des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin.

154 Portal „Hilfe in Berlin“, abrufbar unter: https://www.hilfe-in-berlin.de/hilfe-finden/datenbank. (Öffnet in neuem Fenster)

155 Servicestelle proaktiv, Über Proaktiv, abrufbar unter: https://www.proaktiv-berlin.org/servicestelle. (Öffnet in neuem Fenster) 156 Servicestelle proaktiv, Kooperationspartner/-innen, abrufbar unter: https://www.proaktiv- (Öffnet in neuem Fenster) berlin.org/kooperationspartnerinnen. (Öffnet in neuem Fenster)

157 Servicestelle proaktiv, Pilotprojekt, abrufbar unter: https://www.proaktiv-berlin.org/pilotprojekt. (Öffnet in neuem Fenster) 158 Frau Ortner, Servicestelle proaktiv im Gespräch am 08.09.2021 gegenüber dem Opferbeauftragten. 159 Frau Ortner, Servicestelle proaktiv im Gespräch am 06.10.2022 gegenüber dem Opferbeauftragten. 160 Ibid.

161 Tagesspiegel, „Berliner Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an“ (31.01.2022), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)tagesspiegel.de/berlin/berliner-gericht-ordnet-unterbringung-in-psychiatrie-an-3381655.html. (Öffnet in neuem Fenster)

162 Tagesspiegel, „Berliner Landgericht schickt Messerstecher in die Psychiatrie“ (02.06.2022), abrufbar unter: https://www. (Öffnet in neuem Fenster)tagesspiegel.de/berlin/berliner-landgericht-schickt-messerstecher-in-die-psychiatrie-8022487.html. (Öffnet in neuem Fenster)

163 so auch Kiesinger und Rohrer im Artikel „Integrationskurse reichen nicht“, Berliner Zeitung vom 02.03.2022, S. 7.

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