10.12.2020 Was ist das Leben einer Radfahrerin wert?
Sechs getöte Radfahrer*innen gab es 2019 in Berlin. Michaela S.(69) im vergangenen Jahr das sechste Opfer von ihnen im Berliner Straßenverkehr. Im Coronajahr 2020 -mit weniger Straßenverkehr lt. Statistischem Bundesamt- verdreifachte sich allerdings die Zahl der getöteten Radfahrenden, die u.a. von LKW oder PKW beim Rechtsabbiegen getötet wurden: 17 Menschen auf Fahrrädern starben allein bis Ende November 2020.
Im Gegensatz zur diesjährigen Vorzeigestadt Hamburg stiegen z.B. die Zahlen der Verletzten und Toten in der Hauptstadt. Da waren Schulkinder, die beim Überqueren der Straße von Autos teilweise schwer verletzt wurden, weil Autofahrende, trotz roten Ampellichts, die Kinder an- oder überfuhren.
In Berlin wird meist im Amtsgericht Tiergarten in Moabit gegen die mutmaßlichen Täter*innen verhandelt, die einen Menschen im Straßenverkehr zu Tode brachten. Bis zu vier Jahren Gefängnisstrafe kann von den Richtern dort verhängt werden für die fahrlässige Tötung von Fußgängern, Radfahrern oder anderen Fahrer*innen von Zweirädern. Aber auch eine Geldstrafe ist möglich bei einer Verurteilung. Wenn ein Kraftfahrer nur einen Moment nicht aufpasst, kann das einem Menschen das Leben kosten. Wenn dem Verurteilten dieses "Augenblicksversagen" nachgewiesen wird (wie beim Rechtsabbiegen ohne Schulterblick), kann er mit einer Geldstrafe rechnen, auch wenn er einen Menschen tötete. So hat es sich in Berlin etabliert. Wir das dem Wert eines Menschenlebens gerecht? Wirken Geldstrafen für das Töten von Menschen präventiv und erhöhen die Verkehrssicherheit?