Hybridsitzungen:
Änderung des Kommunalwahlrechts erleichtert Handlungsoptionen
Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts können auch unter Pandemiebedingungen in den Kommunen erforderlichen Entscheidungen getroffen und zugleich die Zahl der Sitzungsteilnehmer reduziert werden. Die Teilnahme an Hybridsitzungen erleichtert zudem die Vereinbarkeit von Familie und der Ausübung eines kommunalpolitischen Amtes. Der Landesverband Bayern der Partei „Die Linke.“ kritisiert die Gesetzesänderung als „Aushebelung der Demokratie“ und prüft die Möglichkeit, eine Klage einzureichen.
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https://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/politik/3796-gz-6-2021-gz-hybridsitzungen-aenderung-des-kommunalwahlrechts-erleichtert-handlungsoptionen (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
17.03.2021
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