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Schulsozialarbeit: Landkreis will gegen das Land vorgehen

7. März 2025

Liebe Lesende,

reichlich Diskussionsstoff und erheblichen Entscheidungsdruck zum Thema Schulen - das bot die zurückliegende Ausschusswoche des Kreistages. Der Jugendhilfeausschuss debattierte zwei Stunden lang über die Schulsozialarbeit. Dort stehen Änderungen bei der Bedarfsermittlung an und noch weiß niemand, was genau am Ende herauskommen könnte: mehr oder weniger Schulsozialarbeiter-Stellen. Grund dafür sind Änderungen in der Bundesgesetzgebung, die durch das Land näher ausgeführt wird. Genau diese wiederum liefern den Gegenstand für eine Kommunalverfassungsbeschwerde, die der Landkreis zusammen mit allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten gegen das Land auf den Weg bringen will. Das Land reiche Aufgaben, aber nicht genügend Geld hinunter an die Kreise, so der Vorwurf. Und dann sind da noch die übrigen derzeit heißen Schulthemen: der Elternbeitrag für den Schülerverkehr und die Schaffung von Schulplätzen im Norden des Landkreises. Doch der Reihe nach.

Als Grundlage (Opens in a new window) für die Kommunalverfassungsbeschwerde dient ein Rechtsgutachten, was der Landkreis in Auftrag gegeben hatte. Das kommt zu dem Ergebnis (Opens in a new window), dass das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz für den Bereich Schulsozialarbeit gegen das Konnexitätsprinzip des Landes verstoße. Das besagt, dass Aufgaben, die das Land an die Kommunen weiterreicht, entsprechend durch das Land finanziert werden müssen. Das werde in diesem Fall verletzt.

Bereits als das Gesetz noch im Entwurf war, hätten der Landkreistag Brandenburg und der Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass das Land für die durch die Aufgabenübertragung bei den Landkreisen und kreisfreien Städte verursachten finanziellen Mehrbelastungen aufzukommen habe, heißt es in der Vorlage. Speziell für den Bereich der Schulsozialarbeit gebe es jedoch keine Erstattungsregelung und damit keinen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten. Das Land habe es gar versäumt, etwaige Mehraufwendungen im Bereich der Schulsozialarbeit zu prüfen und zu ermitteln.

Der Beschwerde hätten sich inzwischen alle Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg angeschlossen, erläuterte der zuständige Dezernent Stefan Wichary am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss, wobei noch die jeweiligen Gremien zu beteiligen seien. Auch der Landkreis Dahme-Spreewald will die angestrebte Verfahrensweise vom Kreistag beschließen lassen.

+++ Wie erheblich die Auswirkungen von nicht zur Verfügung stehenden Mitteln für übertragene Aufgaben sein können, zeigte die Debatte um die Bedarfsermittlung im Bereich der Schulsozialarbeit im Jugendhilfeausschuss.

Das Gesetz (Opens in a new window) zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundes wurde 2021 beschlossen, 2024 gab es dann nähere Ausführungen durch die Landesgesetzgebung (Opens in a new window) in Brandenburg. Danach ist beispielsweise die Bedarfsplanung für die Schulsozialarbeit neu zu regeln, wie der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung Stefan Wichary im Jugendhilfeausschuss erläuterte. Das bedeutet, das zunächst einmal Eckpunkte für Bedarfsermittlung festgelegt werden müssen: Nach welchen Kriterien soll also bestimmt werden, wie viele Stellen(anteile) für Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt werden?

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