Fachtagung Katastrophenvorsorge 2024: Mein Recap des Workshops
Im Rahmen des Workshops „Die Haftung von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie ehrenamtlich Engagierten“ am 22. April 2024 habe ich mit den Teilnehmenden zunächst die juristischen Hintergründe der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Ahrtal-Katastrophe vom 18. April 2024 untersucht. Dabei wurden die ausschlaggebende ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die wenige Monate alte, rechtskräftige Freispruchentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum hessischen Teichunglück beleuchtet. Auf deren Grundlage war eine Verurteilung unwahrscheinlich, die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung geboten. Weil die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist, wurden im nächsten Schritt gesetzgeberische Entscheidungen der Vergangenheit herausgearbeitet. So sieht das Grundgesetz vor, dass eine Strafe ohne Gesetz ausgeschlossen ist. Unerwünschtes, strafbares Verhalten muss klar bestimmt sein. Erwünschtes Verhalten fördert der Gesetzgeber hingegen mit Haftungsprivilegien. Eine ausgedehnte, nicht klaren Bedingungen folgende Strafbarkeit steht dem Konzept entgegen und könnte für den Katastrophenschutz nachteilig sein. Es besteht die Gefahr, dass erwünschte Verantwortung und Hilfeleistungen aus Angst vor Strafe für Fehler nicht mehr übernommen werden.
Sodann blickten wir auf die Kernpflichten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie ehrenamtlich Engagierten. Drei fiktive, aber realistische Übungsfälle boten die Möglichkeit, das Gehörte zu Pflichten und Haftung anzuwenden.
Der Workshop schloss mit der Forderung nach rechtspolitischer Diskussion. Hier sollte die im Falle der Ahrtal-Katastrophe deutlich gewordene Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit adressiert werden. Bei der Suche nach Lösungen sollte der Fokus auf anderen, effektiveren Mitteln als Strafe liegen. Das Ziel sollte sein, den Katastrophenschutz zu stärken, nicht zu schwächen.
Ganz herzlichen Dank an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere für die aktive Mitwirkung!
Über die Fachtagung Katastrophenvorsorge 2024
Das Deutsche Rote Kreuz veranstaltet seit dem Jahr 2016 mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes die Fachtagung Katastrophenvorsorge in Deutschland. Deren Ziel ist es, Expertinnen und Experten die Möglichkeit des Fachaustauschs und Findens neuer Ansätze zu bieten.
Die in hybrider Form angebotene Fachtagung Katastrophenvorsorge 2024 (Abre numa nova janela) trägt den Titel “On the Edge? Katastrophenvorsorge in unsicheren Zeiten” und befasst sich mit “den Herausforderungen, Chancen und aktuellen Entwicklungen in der Katastrophenvorsorge und -bewältigung im Spannungsfeld aktueller nationaler und globaler Entwicklungen wie der Klimaveränderung, Gesundheitskrisen und gesellschaftlicher sowie geopolitischer Spannungen”.