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Krankenkasse muss hochwertige Hörgeräte bezahlen (Abre numa nova janela)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 5. Juni 2024 (Az.: L 2/1 R 204/23) klargestellt, dass gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte, aufpreispflichtige Hörgeräte (Abre numa nova janela) haben. Entscheidend ist, dass die Sozialleistungsträger ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur bestmöglichen Versorgung nicht ausreichend nachgekommen sind.
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📖 Hörgeräte und Demenz (Abre numa nova janela)
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