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AfD-Verbot: Warum unsere Demokratie wehrhafter sein muss

Höchste Zeit, den Verfassungsfeinden das Handwerk zu legen

Wenn eine Partei der Meinung ist, dass „bio-deutsche Kinder“ wichtiger sind als demokratische Werte, dass Menschen „in Anatolien entsorgt“ werden sollen und dass der Verfassungsschutz selbst ein Feind sei, dann sollte wirklich niemand mehr darüber diskutieren müssen, ob diese Partei verfassungswidrig ist.

Doch genau das passiert: 17 Verfassungsrechtler attestieren der AfD eine klare Gegnerschaft zur Demokratie (Abre numa nova janela) – und dennoch wird über ein Verbot weiterhin diskutiert. Warum?

Hetze, Hass und autoritäre Fantasien: Eine Partei in ihrem Element

Die Funktionär*innen dieser Partei liefern ein rhetorisches Feuerwerk an Verfassungsfeindlichkeit. Sie schüren Hass, untergraben demokratische Institutionen und legitimieren ein Weltbild, das an finstere Zeiten erinnert.

Ein „Klassiker“ in der Rhetorik dieser Partei ist die Theorie eines sogenannten „Bevölkerungsaustauschs“. Was für Rechtsextreme die Mutter aller Verschwörungstheorien ist, haben Funktionär*innen übernommen. Da wird von „bio-deutschen Kindern“ gesprochen und vor einem angeblichen „Austausch unserer Bevölkerung“ gewarnt. Als wäre das nicht genug, fallen Begriffe wie „Entsorgung“ von Menschen – Aussagen, die so schockierend sind, dass sie mehrfach gelesen werden müssen, um ihre Ungeheuerlichkeit zu begreifen.

Auch die gezielte Islam-Phobie fehlt nicht. Es wird vor einem angeblichen „Kalifat“ in deutschen Bundesländern gewarnt und damit die absurde Idee genährt, dass die Scharia bereits Einzug gehalten habe. Dass solche Behauptungen weder belegt noch auch nur ansatzweise realistisch sind, spielt keine Rolle – sie dienen nur dazu, Ängste zu schüren. Weiterhin werden Migrant*innen pauschal als „importierte Gewalt“ und „Messermänner“ diffamiert, um diese Gruppen kollektiv zu kriminalisieren.

Hass auf Demokratie: Der Angriff auf unsere Institutionen

Hass auf Minderheiten ist das eine. Doch diese Partei attackiert gezielt die Grundpfeiler unserer Demokratie: Gerichte, Medien, den Verfassungsschutz – kurzum alles, was ihrer antidemokratischen Haltung im Weg steht.

Da wird behauptet, der Verfassungsschutz sei selbst ein „Feind der Verfassung“, weil er die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft. Die Legitimität des Bundesverfassungsgerichts wird in Frage gestellt und pauschal von einem „Schatten seiner selbst“ gesprochen.

Doch es bleibt nicht bei Worten. Mit dieser Rhetorik wird ein Klima der Delegitimierung geschaffen, das gefährlich nah an Gewalt grenzt. Wer permanent Institutionen attackiert, sorgt dafür, dass das Vertrauen in sie schwindet – und ebnet so den Weg für autoritäre Alternativen.

Warum ein Verbot jetzt nötig ist

Dass eine solche Partei in einem demokratischen System überhaupt existieren kann, zeigt die Schwächen dieses Systems auf. Doch es gibt ein Gegenmittel: die wehrhafte Demokratie. Das Grundgesetz schützt sich selbst vor seinen Feinden, und genau dafür ist ein Parteiverbotsverfahren da.

Die 17 Verfassungsrechtler, die eine juristische Stellungnahme für den Bundestag abgegeben haben, erklären, warum diese Partei alle Kriterien für ein Verbot erfüllt:

  1. Verfassungsfeindliche Ziele: Die Partei vertritt einen ethnisch definierten Volksbegriff, untergräbt demokratische Institutionen und fördert ein autoritäres Regierungssystem.

  2. Konkrete Gefahr: Ihre Strategien und Aussagen schaffen ein Umfeld, das gewaltsame Umstürze ermöglicht.

  3. Beweislast: Reden, Social-Media-Beiträge, Parteiprogramme – die Materialsammlung ist überwältigend und lässt keine Zweifel offen.

Das Verbot dieser Partei wäre nicht nur rechtlich möglich, sondern auch ein klares Signal: Wer die Demokratie zerstören will, hat in Deutschland keinen Platz.

Die Märtyrer-Karte: Warum das Argument gegen ein Verbot falsch ist

Natürlich schreien Kritiker*innen sofort „Märtyrerrolle!“ Ein Verbot würde die Partei angeblich nur stärken. Aber mal ehrlich: Diese Partei stellt sich ohnehin ständig als Opfer dar. Egal, ob sie in Talkshows sitzen, Interviews geben oder Wahlkampf machen – sie inszeniert sich immer als „verfolgte Wahrheit“. Ein Verbot würde daran nichts ändern.

Im Gegenteil: Ohne Plattform, ohne Geld und ohne Strukturen wird es für diese Partei deutlich schwieriger, ihre Botschaften zu verbreiten. Ein Verbot würde ihre Reichweite und ihren Einfluss massiv reduzieren.

Und was ist mit der Meinungsfreiheit?

Auch das Argument, ein Verbot gefährde die Meinungsfreiheit, ist Unsinn. Es geht nicht darum, eine Partei zu verbieten, weil man ihre Meinung nicht mag. Es geht darum, sie zu verbieten, weil sie gezielt die Grundlagen der Demokratie angreift. Meinungsfreiheit hat Grenzen, und die enden dort, wo andere Grundrechte und die Verfassung gefährdet werden.

Ein notwendiges Signal

Ob die Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Doch die Botschaft sollte klar sein: Die Demokratie darf nicht zusehen, wie sie von innen heraus zerstört wird. Die Partei hat in Wort und Tat bewiesen, dass sie keine freiheitliche Gesellschaft anstrebt, sondern die demokratische Grundordnung gezielt untergräbt.

Ein Verbot wäre kein Allheilmittel, das ist klar. Aber es wäre ein wichtiger Schritt. Die Wurzeln des Problems – soziale Unsicherheiten, politische Vertrauenskrisen und Bildungslücken – müssen weiterhin bekämpft werden. Doch wer glaubt, dass Demokratie bedeutet, tatenlos zuzusehen, der hat aus der Geschichte nichts gelernt.

Fazit: Wehret den Anfängen – oder bereitet euch aufs Ende vor

Diese Partei ist nicht nur ein Problem für politische Debatten – sie ist ein direkter Angriff auf unser Zusammenleben, unsere Institutionen und unsere Werte. Wenn wir jetzt nicht handeln, wann dann? Ein Parteiverbot wäre nicht das Ende des Rechtsextremismus, aber ein deutliches Signal: Die Demokratie wehrt sich.

Denn wenn wir heute wegschauen, könnten wir morgen feststellen, dass es für den Widerstand zu spät ist. Also: Weg mit der Gefahr – und zwar schnell.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und stellt keine rechtlich bindenden Aussagen dar. Die dargestellten Ansichten dienen ausschließlich der Information und Diskussion. Die verwendeten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf die alleinige Wahrheit und ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit zu verstehen.

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