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Sicherungsübereigneter Pkw und Unterhaltsvollstreckung

Der Unterhaltsgläubiger hat das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen rückständigen Unterhalts gepfändet. Der Drittschuldner führt monatlich einen pfändbaren Betrag ab. Der Schuldner begehrt nun, ihm die Raten zur Finanzierung seines Pkw zusätzlich zum festgesetzten pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO (Abre numa nova janela) zu belassen, weil er den Pkw benötige, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Andernfalls könne er den Darlehensvertrag bei seiner Bank nicht mehr bedienen, verliere den an die Bank sicherungsübereigneten Pkw und damit auch seinen Arbeitsplatz (das ist nach den vorgelegten Nachweisen und Umständen des Einzelfalls sehr wahrscheinlich). Pfändbare Beträge würden sich dann bis zur Abzahlung des Pkw nicht mehr ergeben. Der Schuldner versichert aber, anschließend die Rückstände ratenweise zu begleichen. 

Welche rechtlichen Möglichkeiten sollte der Unterhaltsgläubiger in Betracht ziehen?

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