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Quotendeckelung bei der Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt

Der Beistand beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Vollstreckungsgericht setzt den pfandfreien Betrag nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO (Abre numa nova janela) (im neuen amtlichen Formular) wie folgt fest, weil der Schuldner einem anderen minderjährigen Kind in der ersten Altersstufe laufenden Unterhalt gewährt:

Was sollte der Beistand tun?

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