Saltar para o conteúdo principal

Pfändbarkeit von Sozialleistungen

[Aktualisierte Fassung vom 10.08.2024] Fragen zur Pfändbarkeit von laufenden Sozialleistungen in Geld treten immer wieder auf. Zunächst ist zu prüfen, ob § 54 Abs. 3 SGB I oder das jeweilige Leistungsgesetz (z. B. das SGB II) ein Pfändungsverbot enthält. Ist das nicht der Fall, gilt § 54 Abs. 4 SGB I (Abre numa nova janela):

Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.

Danach gilt Folgendes:

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro