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Änderung der (neuen) amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung

Bekanntlich sind ab 01.09.2024 für die privat-rechtliche Zwangsvollstreckung die neuen amtlichen Formulare zu verwenden. Sie wurden nun erneut, aber nur geringfügig geändert. Die Veröffentlichung im BGBl. mit einem Abdruck der Neufassungen findet sich hier (Abre numa nova janela). Sie sind allerdings erst ab 01.10.2025 zwingend (§ 6 Abs. 1 ZVFV n. F.). Damit gilt:

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