Saltar para o conteúdo principal

Vollstreckungsersuchen an Gerichtsvollzieher über Landesgrenzen hinweg?

Selten, aber es passiert: Eine kommunale Vollstreckungsbehörde ersucht den Gerichtvollzieher eines anderen (Bundes-)Landes, bei dem Schuldner einen Sachpfändungsversuch zu unternehmen und ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher lehnt den Auftrag kostenpflichtig ab, weil er dazu nicht verpflichtet sei. Die Vollstreckungsbehörde müsse vielmehr ein Vollstreckungshilfeersuchen an eine Vollstreckungsbehörde seines Landes stellen. Diese Behörde könne ihn dann beauftragen… Wie verhält es sich damit?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro