Saltar para o conteúdo principal

Vollstreckungsverjährung des Bußgelds beim unbekannt verzogenen Schuldner

[Ein passendes Live-Online-Seminar zum Thema “Verjährungsunterbrechung und -neubeginn im Vollstreckungskontext” gebe ich am 16.05.2024. Noch schnell hier (Abre numa nova janela) anmelden.] Die Vollstreckungsbehörde hat ein Bußgeld beizutreiben. Sie stellt fest, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist, und fragt sich, ob dadurch die Vollstreckungsverjährung unterbrochen ist oder ruht?

Um diesen Beitrag vollständig lesen zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Zu den Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro