Saltar para o conteúdo principal

Hin und wieder kommen Grundbuchämter auf seltsame Ideen. Zum Beispiel, dass eine Zwangssicherungshypothek für eine öffentliche-rechtliche Forderung nur dann in das Grundbuch eingetragen werden könne, wenn ein Zusammenhang mit dem Grundstück bestehe. Danach soll beispielsweise eine Hundesteuerforderung ausgeschlossen sein. Trifft diese Auffassung zu?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro