Berechnung bei Weihnachtsgeld & Co.
[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Abre numa nova janela)] Erläuterungen zur Berechnungsweise finden sich bei BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 59/12 (Abre numa nova janela). Danach ist das Arbeitseinkommen i. S. d. § 850a ZPO (Abre numa nova janela) zunächst in der unpfändbaren Bruttohöhe vom Gesamteinkommen abzuziehen. Danach sind die Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge fiktiv für das Bruttoeinkommen des Restbetrages zu berechnen. Beispielhaft sieht das wie folgt aus:
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