Saltar para o conteúdo principal

Regelbedarf oder Mindestunterhalt bei der Unterhaltsvollstreckung?

Der Gläubiger pfändet wegen rückständigen Kindesunterhalts den Lohn des Schuldners. Der Schuldner gewährt einem weiteren minderjährigen Kind (4 Jahre) laufenden Unterhalt. Das Vollstreckungsgericht belässt dem Schuldner deshalb neben seinem eigenen notwendigen Unterhalt auch den Betrag, den er zur laufenden Unterhaltsgewährung gegenüber diesem weiteren Kind benötigt (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO (Abre numa nova janela)). Diesen Betrag beziffert das Gericht mit 318,00 €. Wie ist die Rechtslage und was sollte der Gläubiger ggf. tun?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro