Saltar para o conteúdo principal

[Erweiterte Fassung vom 22.06.2022] Eine Situation, die in der Praxis immer wieder auftaucht: Ein Kind bezieht Leistungen nach dem UVG, der Unterhaltsschuldner verstirbt und das Kind beerbt ihn. Muss das Kind nun die nach § 7 UVG auf das Land übergegangenen Unterhaltsrückstände begleichen und damit — wirtschaftlich betrachtet — seinen eigenen Unterhalt wieder zurückzahlen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Abre numa nova janela)

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e comece a conversa.
Torne-se membro