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Hybridsitzungen:

Änderung des Kommunalwahlrechts erleichtert Handlungsoptionen

Mit der Änderung  des Kommunalwahlrechts können auch unter Pandemiebedingungen in den  Kommunen erforderlichen Entscheidungen getroffen und zugleich die Zahl  der Sitzungsteilnehmer reduziert werden. Die Teilnahme an  Hybridsitzungen erleichtert zudem die Vereinbarkeit von Familie und der  Ausübung eines kommunalpolitischen Amtes. Der Landesverband Bayern der  Partei „Die Linke.“ kritisiert die Gesetzesänderung als „Aushebelung der  Demokratie“ und prüft die Möglichkeit, eine Klage einzureichen.

weiter: 

https://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/politik/3796-gz-6-2021-gz-hybridsitzungen-aenderung-des-kommunalwahlrechts-erleichtert-handlungsoptionen (Abre numa nova janela)

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