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#118: Der Tote vor Gericht

Papst Stephan VI. und die Leichensynode

Eigentlich dürfe Papst Stephan VI. gar nicht Papst sein. Er war zuvor Bischof einer anderen Gemeinde und verstößt damit gegen das Translationsgesetz. Diese Diskussion um seine Person gefällt ihm überhaupt nicht. Doch es gibt da eine Lösung: Er muss seinem Vorgänger, Papst Formosus, das Amt rückwirkend aberkennen. Blöd nur, dass Papst Formosus schon seit 9 Monaten tot ist. Aber das hält Papst Stephan VI. nicht davon ab, gegen dein Leichnam vor Gericht zu ziehen. 

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