#48 Wir kaufen ein Haus mit Mietern
1. Ausgangssituation:
Grundsätzlich werden der "böse Investor, der Geld verdienen möchte" und "die liebe Gruppe, die gemeinsam wohnen möchte" gleich behandelt.
Es gelten die gleichen juristischen Regeln zum Erhalt von Mietwohnungen und zum Schutz der einzelnen Mieter.
2. vor Kaufvertrag
Es ist ratsam rechtzeitig zu klären, ob das Bestandsobjekt in einem Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten liegt und ob es eine Länderverordnung gibt, die die Anwendung von
§ 201 a (Baulandmobilisierung)
Für die Fälligkeit des Kaufpreises ist es notwendig, dass der Notar abgeklärt, ob die Kommune ihr gesetzliches Vorkaufsrecht §§ 24, 25 BauGB ausübt oder nicht. Von diesem Recht können die Kommunen - insbesondere in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a BauGB (Opens in a new window) - Gebrauch machen. Nach und nach setzen immer mehr Bundesländer das Baulandmobilisierungsgesetz in Landesverordnungen um.
An kleinen Objekten ohne Bedeutung für die Stadtentwicklung wird die Kommune kein Interesse zur Ausübung haben. Der Prozess läuft dennoch und dauert Zeit.
§ 250 BauGB (Baulandmobilisierung) s. Nr. 2
§§ 556 d, 558, 577 a BGB (Mieterschutzverordnung) s. Nr. 3
Beispiel Bayern (Opens in a new window) Beispiel NRW (Opens in a new window)
regelt.
Außerdem müssen sich alle Interessierten beim Kaufvertrag bereits entscheiden, ob sie
als Miteigentümer nach Bruchteilen … auf dem Weg zur WEG
als eGbR … auf dem Weg zur WEG
als dauerhafte eGbR, eG, „Miethäuser-Syndikat“
als Miteigentümer nach Bruchteilen … dauerhaft
kaufen wollen. Neben den üblichen Überlegungen zur Rechtsform kommt ein Fragestellung hinzu:
Ist überhaupt die Umwandlung in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich?
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