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# 52 Baugruppe.2024

FĂŒr Baugemeinschaften / Baugruppen, die Sondereigentum innerhalb einer WEG anstreben, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorgehensweise:

1. Sog. „TĂŒbinger-Modell”

Die Baugruppe kann das GrundstĂŒck bereits als MiteigentĂŒmer in Bruchteilen erwerben. Diese Bruchteile sollten mit den spĂ€teren Miteigentumsanteilen nach WEG identisch sein. Dies setzt voraus, dass

  • die Gruppe vollzĂ€hlig ist oder ein MiteigentĂŒmer als “Zwischenerwerber” fungiert”

  • die Planung beim Kauf bereits sehr weit fortgeschritten ist und im besten Fall die Baugenehmigung und die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen.

Die Beurkundung der TeilungserklÀrung nach § 3 WEG kann zeitgleich oder zeitnah mit dem Kaufvertrag erfolgen. Die WohnungsgrundbuchblÀtter werden dann sehr schnell angelegt und die entsprechenden Grundschulden können in das jeweilige Wohnungsgrundbuchblatt eingetragen werden. Somit kann jeder Gesellschafter seinen Miteigentumsanteil bzw. sein Sondereigentum in der WEG selbst finanzieren.

FĂŒr die Projektentwicklung und fĂŒr das gemeinsam Planen und Bauen muss eine (e)GbR vorab gegrĂŒndet und parallel in der Bauphase fortgefĂŒhrt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es keine eigenstĂ€ndige Planung-GbR und Bau-GbR gibt. Die Gesellschaft wird einmal gegrĂŒndet und entwickelt sich in der gleichen Rechtsform weiter, indem der Zweck und die projektspezifischen Modifikationen fortgeschrieben werden. Es Ă€ndert sich lediglich der Gesellschaftsvertrag.

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Topic juristische Fachthemen

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