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Pasching kommt Kinobetreiber entgegen

Symbolfoto der Umgebung: Paschinger Anzeiger

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Die Gemeinde Pasching kommt dem örtlichen Kinobetreiber entgegen und setzt im Zusammenhang mit der Lustbarkeitsabgabe die Indexanpassung für das Jahr 2024 aus. Dem war, wie Bürgermeister Markus Hofko (ÖVP) in der öffentlichen Dezember-Sitzung des Paschinger Gemeinderats schilderte, ein Gespräch des Geschäftsführers mit dem Ortsoberhaupt vorausgegangen.

Als Kinobetreiber ist man, wie bestimmte andere Betriebe auch, gegenüber der Gemeinde lustbarkeitsabgabepflichtig. Vor wenigen Jahren war die Gemeinde eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Kinobetreiber eingegangen. Auf deren Basis wurde nun beschlossen, dass für 2024 eine besucherabhängige Verrechnung ohne Indexanpassung erfolgt.

Privatrechtliche Vereinbarung offenbar gleichheitswidrig

Dieser Beschluss wirkt bis 31.12.2024, für 2025 musste man eine neue Lustbarkeitsabgabeverordnung beschließen. Die IKD (Direktion für Inneres und Kommunales) des Landes OÖ soll nämlich einen Widerspruch mit dem Gleichheitsgrundsatz festgestellt haben. Konkret dürfe, wie der Bürgermeister vortrug, keine privatrechtliche Vereinbarung über eine Höhe der Lustbarkeitsabgabe vereinbart werden, sondern damit nur Zahlungsmodalitäten oder sonstige Modalitäten geregelt werden.

Am Tag des Beschlusses der Regelung für 2024 wurde also gleich eine neue Lustbarkeitsabgabeverordnung verabschiedet. Diese habe zur Folge, dass für Umsätze unter 650.000 Euro 1 %, zwischen 650.000 und 850.000 Euro 3 % sowie zwischen 850.000 und einer Million 6 % zu entrichten seien, wie vorgetragen wurde.

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