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Tanzen bei McDonald’s: So übertönt Trump seine Strafprozesse

Während Trump tanzt und Pommes frittiert, türmen sich die Anklagen im Hintergrund – könnte der verurteilte Ex-Präsident bald wieder im Weißen Haus sitzen?

Donald Trump – der Mann, der selbst inmitten einer Flut von Gerichtsverfahren nicht aufhören kann, zu tanzen und bei McDonald’s Frittierfett in die Luft zu werfen. Ernsthaft, der Kerl steht unter Anklage in mehreren Fällen, könnte der erste US-Präsident sein, der als verurteilter Straftäter ins Weiße Haus zurückkehrt, und was macht er? Tanzeinlagen! Pommes! Und natürlich: Wahlkampf! Zwei Wochen vor der US-Wahl ist das juristische Chaos um Trump mal wieder in den Hintergrund gerückt, aber verschwunden ist es keineswegs.

Die Show geht weiter – und die Gerichtsprozesse stocken

Man könnte meinen, Trumps Anwälte hätten magische Kräfte. Denn sie haben es tatsächlich geschafft, dass bis zum 5. November keine weiteren Urteile fallen. Das bedeutet, Trump kann noch ein bisschen länger auf der Bühne tanzen, anstatt im Gerichtssaal Rede und Antwort zu stehen. Und während seine Anwälte auf Zeit spielen, wird das eigentliche Problem – die juristische Schlinge um seinen Hals – geschickt kaschiert.

Der Supreme Court war mal wieder zur Stelle, um Trump zu helfen. Mit einem historischen Urteil erklärte das Gericht, dass ein ehemaliger Präsident für seine Amtshandlungen absolute Immunität genießt. Was als „Amtshandlung“ zählt, sollen nun die unteren Instanzen herausfinden. Das könnte dauern. Klar, für Trump ist das Urteil ein Jackpot: Denn einige seiner Verfahren müssen jetzt neu aufgerollt werden, andere bleiben erst mal auf Eis.

Die schwerwiegenden Anklagen im Hintergrund

Aber mal ehrlich: Hinter Trumps Wahlkampfzirkus schwelt noch einiges. Die Anklage in Washington wegen Behinderung der Amtsübergabe im Jahr 2020 ist nur das prominenteste Beispiel. Sonderermittler Jack Smith hat bereits im Oktober weitere belastende Dokumente auf den Tisch gelegt. Die sollen beweisen, dass Trump und seine Leute die Wahlergebnisse in mehreren Staaten kippen wollten. Chaos säen, Macht behalten – das übliche Trump-Ding.

Ach ja, da wäre auch noch Georgia. Trump, zusammen mit 18 seiner „Verbündeten“, vor Gericht wegen Manipulation der Stimmenauszählung. Und in New York? Nun ja, dort war er bereits im Mai verurteilt worden, weil er Schweigegeld an Pornodarstellerin Stormy Daniels gezahlt und das ganze vertuscht hatte. Na klar, auch hier versuchen Trumps Anwälte wieder, das Verfahren zu verschieben.

Selbstvergebung und andere Tricks

Falls ihr denkt, das wird’s jetzt gewesen sein – falsch gedacht! Sollte Trump die Wahl im November gewinnen, kann er sich für Bundesverbrechen selbst begnadigen. Natürlich! Was man nicht alles machen kann, wenn man die Justiz im Griff hat. Auf der Ebene der Bundesstaaten ist das zwar etwas schwieriger, aber das Urteil des Supreme Court könnte ihm selbst dort noch Türen öffnen.

Und falls es mit dem Wahlsieg doch nichts wird, bleibt ihm noch die Möglichkeit, alle Prozesse durch seine Anwälte so lange in die Länge zu ziehen, bis die halbe Nation vergessen hat, worum es überhaupt geht. Wer erinnert sich schon gerne an Gerichtsverfahren, wenn stattdessen Tanzeinlagen und Pommes bei McDonald’s die Aufmerksamkeit erregen?

Fazit: Pommes gegen den Rechtsstaat?

Man könnte fast lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Während Trump als Kandidat für das mächtigste Amt der Welt erneut auf Stimmenfang geht, wird er von einer endlosen Liste an Gerichtsverfahren verfolgt. Aber wer hat schon Zeit für solche "Kleinigkeiten", wenn man stattdessen die Wähler*innen mit Showeinlagen bei Fast-Food-Ketten beeindrucken kann? Tanzeinlagen, Pommes und Immunität – willkommen im modernen US-Wahlkampf.

Na dann: Guten Appetit, Amerika!

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und stellt keine rechtlich bindenden Aussagen dar. Die dargestellten Ansichten dienen ausschließlich der Information und Diskussion. Die verwendeten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf die alleinige Wahrheit und ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit zu verstehen.

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